Studenten sollen (indirekt) die Haushaltskasse füllen
Da hatte der Senat doch mal wieder eine Idee, wie er seine Finanzen etwas aufbessern könnte. Die Studenten sollten herhalten — nein, nicht durch Studiengebühren, sogar ganz ohne zu bezahlen.
Die Idee war folgende: Viele der Berliner Studenten, die aus einem anderen Bundesland kommen, sind mit ihrem Hauptwohnsitz noch bei ihren Eltern gemeldet. Wären sie aber auch “Landeskinder”, würde Berlin für sie pro Kopf und Jahr etwa 2900 Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. Die Regierung wollte also alle Studenten verpflichten, ihren ersten Wohnsitz in Berlin anzumelden und rechnete mit rund 50 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen im Jahr. Die Grünen hatten mit dieser Idee schon vor einiger Zeit einen Antrag gestellt. Sie wollten den § 14 des Hochschulgesetzes ändern und die Meldepflicht an die Rückmeldung zum Semester koppeln. Verstöße sollten sanktioniert werden — bis hin zur Exmatrikulation.
Hätten sie doch alle lieber vorher in die Verfassung geschaut: Dort ist das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte festgeschrieben, dass durch die Meldepflicht behindert würde.
Aussagekräftig ist auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1991: Das Gericht hatte sich damals mit dem Fall einer Studentin in Trier beschäftigt und entschieden, dass sich der Hauptwohnsitz da befindet, wo man sich rein quantitativ die meiste Zeit aufhält. Es darf nicht regelhaft angenommen werden, dass dies bei ledigen Vollzeitstudenten auf jeden Fall der Studienort ist. Also: Obwohl die meisten Berliner Studenten sich wahrscheinlich wirklich hauptsächlich in Berlin aufhalten, müsste erst jeder einzelne überprüft werden, bevor er zur Erstwohnsitz-Meldung verpflichtet werden könnte. So war das natürlich nicht gedacht.
Aufgrund dieser niederschmetternden Fakten — auf die man eigentlich gleich hätte stoßen können — hat die Koalition ihren Antrag jetzt zurückgezogen, und auch die Grünen werden dies wahrscheinlich tun. Doch die Grundidee ist nicht aus der Welt: Bis zur nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am 10.04. sollen die Fraktionen jetzt Vorschläge erarbeiten, wie man die Studenten durch Geschenke oder Prämien zur Meldung des Hauptwohnsitzes überreden könne. Benjamin Hoff, der hochschulpolitische Sprecher der PDS, verweist dabei auf Verfahren in 26 anderen Universitätsstädten. Nebenan in Potsdam erhalten die Studenten ein “Begrüßungsgeld” von 50 €, wenn sie ihren ersten Wohnsitz in der Stadt anmelden. Dieser Betrag lockt aber offensichtlich lange nach der Wende nicht mehr so sehr, das Angebot wird nur mäßig angenommen. Andere Prämien reichen von der Erstattung des Semestertickets oder gleich des ganzen ersten Semesterbeitrags über Gutscheinhefte für diverse kulturelle Einrichtungen bis hin zu einer “Umzugsbeihilfe” von 130 € in Dresden und einer “Aufwandsentschädigung” von 150 € in Magdeburg (für die man allerdings erst nach zwei Jahren einen Antrag stellen kann).
Seinen Hauptwohnsitz zu verlegen kann sich also in Zukunft richtig lohnen, zumal man dadurch eigentlich auch keine Nachteile hat, wenn man sowieso länger hier bleiben wollte. Eventuelle Probleme mit dem BAföG-Amt ließen sich laut Benjamin Hoff leicht ausräumen.
Doch auch die Prämien-Regelung hat ihre Häkchen: So sollte in Wismar ab 2002 ein Fahrrad geschenkt werden. Ein “eingeborener” Wismarer Student meinte nun auch das Recht auf ein Fahrrad zu haben und hat geklagt.