Bachelor ohne Zukunft?

Das Ham­bur­ger Ver­wal­tungs­ge­richt stellte fest, dass der Bache­lor in Jura kein berufs­qua­li­fi­zie­ren­der Abschluss ist. Dies ist ins­be­son­dere für Bafög-Emp­fän­ger von Rele­vanz. Der Deut­sche Hoch­schul­ver­band sieht sich in seinen Vor­be­hal­ten gegen den Bache­lor bestä­tigt und bezeich­net diesen als „Irrweg”, vor allem auch in medi­zi­ni­schen und Lehr­amts­fä­chern. Die Buce­rius Law School, wo der kla­gende Stu­dent stu­diert, sieht eben­falls das Staats­examen als ent­schei­den­den Abschluss und begrüßt die Ent­schei­dung der Rich­ter.
Akten­zei­chen 2K 568904 des Ham­bur­ger Verwaltungsgerichts