Richtig linkisch

Eine Viel­zahl der heu­ti­gen Bedeu­tun­gen von „links“ und „rechts“ lassen sich bereits in der Wort­ge­schichte ablesen.

So bedeu­tete das mit­tel­hoch­deut­sche „reht“ erst einmal „in gera­der Linie, gerade“. Als Nebenbedeutungen

führt das Wör­ter­buch auf: „so wie es sich nach Sitte oder Gesetz gebührt: recht, gerecht, gehö­rig, wahr­haft, wirk­lich, eigentlich“.

For­mu­lie­run­gen wie „zur rech­ten Seite oder mit dem rech­ten Finger“ tragen häufig die Dop­pel­be­deu­tung rechts/richtig („schick­lich“).

„Links“ als Gegen­satz dazu bedeu­tet daher: auf der fal­schen Seite, unrecht, ungehörig

(„lin­kisch“).