Einklagen wird teurer

Wer sich in einem NC-Fach ein­klagt, muss die Anwalts­kos­ten der Hoch­schule tragen, ent­schied das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Berlin. Im Sommer 2005 hatte das Ver­wal­tungs­ge­richt noch geur­teilt, dass die Unis diese Kosten selber zu tragen hätten. Wer sich ein­klagt, stellt einen Antrag bei der Hoch­schule und bei Gericht. Die Hoch­schule schickt meist umge­hend die Ableh­nung, so dass eine zweite Klage nötig ist, damit die Frist der ersten nicht abläuft. Da es sich laut OVG bei der Ableh­nung um keine Form­sa­che han­delt, dürfe die Uni Rechts­an­wälte beschäf­ti­gen und die Kosten in Rech­nung stellen.