Gebühren rechtswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Berliner Rückmeldegebühr an die Studenten zurückgezahlt werden muss. Das Oberverwaltungsgericht Berlin sieht die Gebühr von 51,13 Euro und die Kosten von 11,42 Euro in einem „groben Missverhältnis” und leitete den Fall an das BVG weiter. 1997 hatte Berlin die Gebühr aus Spargründen eingeführt, jetzt müsste der Senat 90 Millionen Euro für die Rückzahlungen bereitstellen. Eine neue Formulierung im Berliner Hochschulgesetz soll die Gebühr künftig nicht mehr anfechtbar machen.