Gebühren rechtswidrig?

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schei­det, ob die Ber­li­ner Rück­mel­de­ge­bühr an die Stu­den­ten zurück­ge­zahlt werden muss. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin sieht die Gebühr von 51,13 Euro und die Kosten von 11,42 Euro in einem „groben Miss­ver­hält­nis” und lei­tete den Fall an das BVG weiter. 1997 hatte Berlin die Gebühr aus Spar­grün­den ein­ge­führt, jetzt müsste der Senat 90 Mil­lio­nen Euro für die Rück­zah­lun­gen bereit­stel­len. Eine neue For­mu­lie­rung im Ber­li­ner Hoch­schul­ge­setz soll die Gebühr künf­tig nicht mehr anfecht­bar machen.