Kampf gegen Luxus

In zahl­rei­chen Län­dern werden bestimmte

Pro­dukte, die als Luxus gelten, mit einem

erhöh­ten Mehr­wert­steu­er­satz (so genannte

Luxus­steuer) belegt.

In der Geschichte sind

viele Gesetze gegen Luxus erlas­sen worden.

Meist sollte der Auf­wand für Kleider,

Gast­mäh­ler und Begräb­nisse in Schranken

gehal­ten werden, teils waren ethi­sche oder

han­dels­po­li­ti­sche Gründe ver­ant­wort­lich. Beispielsweise

wurde in der römi­schen Republik

im Jahr 215 v. u. Z. die „Lex Oppia” erlassen,

die es unter­sagte, Pur­pur­ge­wän­der oder teuren

Schmuck zu tragen. Der Doge Gerolamo

Priuli ver­ord­nete 1562, dass Gon­deln in Venedig

nur schwarz sein dürf­ten, um Prunksucht

zu ver­hin­dern. In der deut­schen Geschichte

exis­tier­ten bei­spiels­weise Karossensteuer,

in Preu­ßen die Dienst­bo­ten­steuer. Ebenso

wurde die heute noch exis­tente Hundesteuer

in Preu­ßen um das Jahr 1810 als Luxussteuer

erst­ma­lig initiiert.