Illegale Gebühren

In eini­gen Bun­des­län­dern sind die Stu­di­en­ge­büh­ren ver­fas­sungs­wid­rig. Der Rich­ter am Bun­des­fi­nanz­hof Ludwig Krontha­ler wies in einem Gut­ach­ten darauf hin, dass die aus den Gebüh­ren gebil­de­ten Aus­fall­fonds, aus denen nicht gezahlte Gebüh­ren aus­ge­gli­chen werden, „ver­fass­sungs­wid­rige Son­der­aus­ga­ben“ sind. Das Aus­fall­ri­siko habe der Staat zu tragen. Pau­schale Ein­heits­be­träge seien geset­zes­wid­rig, wenn die Hoch­schule nicht erklä­ren kann, wie sie mit dem Geld die Lehre verbessert.