Illegale Gebühren
In einigen Bundesländern sind die Studiengebühren verfassungswidrig. Der Richter am Bundesfinanzhof Ludwig Kronthaler wies in einem Gutachten darauf hin, dass die aus den Gebühren gebildeten Ausfallfonds, aus denen nicht gezahlte Gebühren ausgeglichen werden, „verfasssungswidrige Sonderausgaben“ sind. Das Ausfallrisiko habe der Staat zu tragen. Pauschale Einheitsbeträge seien gesetzeswidrig, wenn die Hochschule nicht erklären kann, wie sie mit dem Geld die Lehre verbessert.