Wohnberechtigungsschein (WBS)

Grund­sätz­lich erhal­ten nur Per­so­nen mit gerin­gem Ein­kom­men (bis 12.000 Euro brutto pro Jahr) und damit auch die meis­ten Stu­die­ren­den einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS). Bean­tra­gen könnt ihr ihn bei eurem Bezirks­amt. Mit­brin­gen müsst ihr Ein­kom­mens­nach­weise, Per­so­nal­pa­piere und Stu­die­ren­den­aus­weis sowie die Mel­de­be­schei­ni­gung des Ein­woh­ner­mel­de­amts. Ihr könnt euch vorher auch einen For­mu­lar­vor­druck im Schreib­wa­ren­la­den besorgen.

Sozi­al­woh­nun­gen werden mit öffent­li­chen Mit­teln geför­dert und meist von Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten ver­wal­tet. Die Mieten, und damit oft­mals auch der Stan­dard, sind hier recht nied­rig. Um euch für eine Sozi­al­woh­nung zu bewer­ben, braucht ihr einen so genann­ten WBS, einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein. Aus dem ergibt sich, wie groß und von wel­cher Art die Woh­nung sein darf. Bis zu 50 Qua­drat­me­ter stehen einer Ein­zel­per­son zu. Der WBS ist in Berlin kostenlos.

Der WBS gilt nur für ein Jahr und muss dann neu bean­tragt werden. Des­halb emp­fiehlt es sich, ihn erst zu bean­tra­gen, wenn ihr ein kon­kre­tes Ange­bot habt, für das ihr einen WBS braucht. Ein Tipp: Wer sich direkt und per­sön­lich an die Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten (zum Bei­spiel ges­o­bau, degewo, gagfah) wendet, hat mehr Chan­cen, eine Woh­nung zu bekommen.

In Berlin darf die Ein­kom­mens­grenze um bis zu 30 Pro­zent über­schrit­ten werden, ohne dass die Berech­ti­gung auf eine Sozi­al­woh­nung ver­lo­ren geht. Wer den WBS hat, bekommt jedoch nicht sofort eine Sozi­al­woh­nung. Der Schein berech­tigt zunächst zur Auf­nahme in die beim Woh­nungs­amt oder den Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten geführ­ten Wartelisten.

Adres­sen der Bezirks- und Woh­nungs­äm­ter sowie von Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten findet ihr im Tele­fon­buch oder im Internet.

Wei­tere Informationen:

1 Kommentar zu Wohnberechtigungsschein (WBS)

  1. Julien // 20. Juni 2012 um 16:07 //

    Ich musste mir letz­tens auch einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein holen da ich leider Arbeist­los wurde und umzie­hen musste (weil ich mich von meiner Freun­din getrennt habe) aber hat eigent­lich alles rei­bungs­los geklappt… nach 3 Wochen hatte ich alles zusammen :)

    Gruß
    Julien

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