Wohngeld

Wohn­geld gibt es als Miet­zu­schuss für Per­so­nen, die ein gerin­ges Ein­kom­men haben. Die Höhe des Wohn­gel­des – falls es gezahlt wird – hängt dabei von drei Fak­to­ren ab: Der Anzahl Per­so­nen im Haus­halt, der Höhe des Gesamt­ein­kom­mens und der Höhe der Miete. Als Faust­re­gel gilt aller­dings: Wer BAföG erhält, hat keine Chance auf Wohn­geld. Wer BAföG des­halb nicht erhält, weil seine Eltern dafür zu »reich« sind, hat eben­falls kaum Chan­cen. Nur wer »nicht BAföG-berech­tigt« ist, kann auf Wohn­geld hoffen. Die gute Nach­richt aller­dings ist, dass es einen Rechts­an­spruch auf Wohn­geld gibt. Es lohnt sich daher durch­aus, nicht sofort nach der ersten Ableh­nung auf­zu­ge­ben, denn die Ber­li­ner Ver­wal­tung neigt dazu, Stu­die­rende pau­schal abzu­wim­meln. Macht euch mit den gesetz­li­chen Bedin­gun­gen ver­traut und legt Wider­spruch ein: Der kostet nichts und bringt viel­leicht den erhoff­ten Erfolg. 

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