EU-Forschung

Ende Februar wurde der Euro­päi­sche For­schungs­rat gegrün­det, dem in den nächs­ten Jahren 7,5 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung stehen; das sind 15 Pro­zent des EU-For­schungs­etats. Der For­schungs­rat ver­steht sich als Agen­tur der EU, um grund­la­gen­ori­en­tierte Spit­zen­for­schung zu för­dern. Erfolgte die För­de­rung bisher auch nach poli­ti­schen und regio­na­len Aspek­ten, so soll der For­schungs­rat nun unab­hän­gig aus­schließ­lich nach Qua­li­tät der For­schung ent­schei­den. Von Anfang an werden Nach­wuchs­for­scher unter­stützt, später werden auch eta­blierte Wis­sen­schaft­ler För­de­rung erhal­ten können.