Den Master meistern
Dass sich Master auf Desaster reimt, kann in
Hinsicht auf die Zugangsbestimmungen zu dem
weiterführenden Studiengang kein Zufall sein. Bildung
ist Ländersache, und 16 Köche verderben
wie so oft den Brei. Es gibt viele Ansätze, wie die
Zulassung geregelt werden soll, und für die Studis
macht es das nicht übersichtlicher. Viele Bachelorabsolventen
wollen nach ihrem Abschluss weiterstudieren
? dabei war doch von der Kultusministerkonferenz
vorgesehen, dass sie ins Berufsleben
einsteigen. Vielen Studenten ist nicht bewusst,
dass der Bachelorabschluss, der für manche nichts
anderes ist als ein besseres Vordiplom, keineswegs
die Reservierung für einen Masterplatz bedeutet.
Grundlegende Voraussetzung für einen Masterzugang bildet ein Hochschulabschluss meist in Kombination mit einem Numerus Clausus. Berufserfahrung sowie besondere Kenntnisse, die den Bewerber für das Master-Studium auszeichnen, werden ebenfalls teilweise herangezogen. Die Eignung für einen Platz kann unter anderem durch Auswahlgespräche festgestellt werden. Zudem kommt es an manchen Universitäten vor, dass spezielle Sprachkenntnisse oder die Teilnahme an einer obligatorischen Studienberatung verlangt werden. Diese Kriterien finden sich in verschiedenen Kombinationen.
Rechtliche Bedenken, ob diese Beschränkungen mit dem Gesetz konform sind, gibt es einige. So darf zum Beispiel nicht ein Studienabschluss als alleinige Zugangsvoraussetzung gelten, da dies gegen das Hochschulrahmengesetz verstößt. In Berlin war allerdings vorgesehen, weitere Kriterien nur dann zu berücksichtigen, wenn der besondere Anspruch des Masters eine zusätzliche Selektion gebietet. Allerdings ist auch ein völlig unbeschränkter Master nicht rechtens.
Daher scheint es angebracht, die Abschlussnote des vorangegangenen Studiengangs als Basiskriterium vorauszusetzen. Das verwirrt am wenigsten, da die Auswahl nach Noten etabliert und bekannt ist. Im Gegensatz dazu wirkt das Auswahlgespräch zwar liberaler, erscheint aber weniger valide, da es stark auf subjektiver Einschätzung basiert und objektive Kriterien schwer zu bestimmen sind. Hat das Gespräch keinen Prüfungscharakter, ist die Beurteilung anhand von Gütekriterien zu vollführen, die sich zur Not auch rechtlich begründen lassen. Die Bedingung von fachspezifischen Qualifikationen scheint unwahrscheinlich. Viele Master-Studiengänge stellen zwar besondere Ansprüche an den Studierenden, es kann aber davon ausgegangen werden, dass durch das vorherige Studium bereits dementsprechende Fähigkeiten erworben wurden.
Laut Schätzungen war veranschlagt, dass etwa 50 Prozent aller Bachelorstudierenden die Möglichkeit haben werden, einen Masterabschluss in Angriff zu nehmen. Diese Quote bezieht sich jedoch darauf, dass alle, die ein Studium beginnen, dieses auch abschließen. Durch Bachelor-Abbrecher werden die Unis wohl etwa 70 Prozent der Bachelor-Absolventen ein Master-Studium anbieten können. Die Hochschulen wollen den Studierenden alle Möglichkeiten bieten, die ihre Kapazitäten zulassen.
Die Verwirrung, die bereits durch den Bachelor herrscht, bleibt jedoch groß, da bislang diejenigen, die die neuen Abschlüsse anstreben, Versuchskaninchen sind. Das wird nicht leichter durch die undurchschaubaren rechtlichen Bedingungen und die länderspezifischen Präferenzen.