Ungerechtfertigte Steuer
Studenten mit Hauptwohnsitz im Elternhaus und zusätzlicher Wohnung am Hochschulort müssen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Diese Steuer sei nur angebracht, wenn eine Erstwohnung vorhanden sei — das Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung könne kaum als solche gelten. Auch in Berlin wird eine seit Jahren umstrittene Zweitwohnungssteuer erhoben.