Ungerechtfertigte Steuer

Stu­den­ten mit Haupt­wohn­sitz im Eltern­haus und zusätz­li­cher Woh­nung am Hoch­schul­ort müssen nach Ansicht des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf keine Zweit­woh­nungs­steuer zahlen. Diese Steuer sei nur ange­bracht, wenn eine Erst­woh­nung vor­han­den sei — das Kin­der­zim­mer in der elter­li­chen Woh­nung könne kaum als solche gelten. Auch in Berlin wird eine seit Jahren umstrit­tene Zweit­woh­nungs­steuer erhoben.