FU: Doktorarbeit in zwei Jahren

Wer an der FU länger als zwei Jahre für die Pro­mo­tion benö­tigt, muss nun eine Ver­län­ge­rung bean­tra­gen und diese begrün­den. Der AStA kri­ti­siert: „Dass die Durch­schnitts-Pro­mo­ti­ons­dauer eher bei fünf als bei zwei Jahren liegt, küm­mert die FU-Ver­wal­tung nicht.“ Die Ände­rung an der FU wurde schon vor zwei Jahren beschlos­sen, tritt aber erst jetzt in Kraft.