Bologna in Berlin
Nach mittlerweile zwölf Jahren soll das Berliner Hochschulgesetz an den Bologna-Prozess angepasst werden. Zahlreiche Veränderungen sind beabsichtigt, die Auswirkungen werden kontrovers beurteilt.
Felix steht jetzt auf der Straße. Er ist im vergangenen Semester in zwei Modulprüfungen durchgefallen. Somit konnte er Auflagen nicht erfüllen, die ihm die Uni aufgetragen hat. Er flog von der Uni. Im vierten Semester einfach zwangsexmatrikuliert. Ratlos blickt Felix jetzt in die Zukunft.
Heute ist solch ein Szenario meist fern ab der studentischen Realität. Die „Möglichkeit einer obligatorischen Beratung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion der Exmatrikulation” sei jedoch nichts Neues, sagt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Soll heißen: Zwangsberatung, Prüfungen bestehen, ansonsten war es das mit dem Studieren. Noch im Mai soll eine von Bildungssenator Zöllner entworfene Novelle zum Berliner Hochschulgesetz beschlossen werden. Er will damit einer erneuten Diskussion nach der Landtagswahl im Herbst vorbeugen. Und dass, obwohl das Änderungsgesetz von vielen Seiten heftig kritisiert wird.
Neue Sparrunden befürchtet
Einige Regelungen beschränken die Autonomie und Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Das sagt die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP). Sie befürchtet, dass mit der Einführung neuer Stellenkategorien künftig geplante Sparmaßnahmen im Vorfeld abgesichert werden. Daneben sehen viele auch Verschlechterungen auf die Studierenden zukommen. Eine Zwangsexmatrikulation ist zwar bereits möglich, neu ist dabei jedoch, dass die Hochschule den Studierenden Auflagen erteilen kann. Künftig gehen überdies alle Noten zwingend in die Abschlussnote ein, und es wird erstmals gesetzlich festgeschrieben, wie oft eine Prüfung wiederholt werden darf.
„Die Novelle widerspricht allen Forderungen nach einem selbstbestimmten Studium. Durch die Auflagen wird die Eigenverantwortung der Studierenden untergraben, zudem werden Wahlmöglichkeiten reduziert”, sagt Arvid Peschel, Mitglied des AStA der FU. Bisher können Studierende ein Drittel der Lehrveranstaltungen frei wählen. Das wird im Änderungsgesetz gestrichen. Als Ersatz dient eine Regelung, wonach Hochschulen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten „ausreichend” berücksichtigen sollen. „Ein Anteil von zehn Prozent dürfte die untere Grenze sein”, so die Senatsverwaltung. Gesetzlich festgeschrieben ist jedoch nichts. Es ist also möglich, dass die finanziell ohnehin stark belasteten Hochschulen diese Möglichkeiten einschränken, um Kosten zu sparen. Arvid Peschel sieht die Auswirkungen in einer verstärkten „Verschulung und Uniformität des Studiums, was es den Studierenden schwer macht, sich zu spezialisieren, eigene Wege im Hochschulstudium zu gehen und über den Tellerrand zu schauen.”
Mehr Aufwand für die Hochschulen
Natürlich gehen von dem Gesetz auch positive Änderungen aus, doch selbst die werden nicht von der Kritik verschont. Für beruflich Qualifizierte ohne Abitur soll der Zugang zu einem Studium in Zukunft erleichtert werden. Damit wird auf eine Forderung der Bildungsproteste partiell eingegangen. Dies führe laut der LKRP jedoch zu einem „Mehraufwand, der im Zulassungsgeschäft administrativ nicht beherrschbar” sei. Denn die Budgets der Hochschulen werden durch die Novelle nicht geändert. Auch die Rangfolge zwischen Abiturienten mit Zeugnissen und beruflich Qualifizierten sei unklar.
Im Gesetz steht außerdem, dass Hochschulen die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums bieten sollen. Das wird von Gewerkschaften und Studierendenvertretungen begrüßt. Doch trotz dieser positiven Grundidee wird auch hier ein nicht zu bewältigender Aufwand befürchtet. Weiterhin beanstandet die Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft, dass der Personenkreis, der für das Teilzeitstudium berechtigt ist, zu eng gefasst sei. Darüber hinaus ist die rechtliche Stellung der Teilzeitstudenten, beispielsweise in Bezug auf eine Krankenversicherung, ungeklärt.
Mehr Demokratie an der Hochschule, eine wichtige Forderung der vergangenen Proteste, ist weiterhin nicht in Sicht. An den undemokratischen Gremienstrukturen, wonach die kleinste Gruppe der Hochschullehrer die meisten Stimmen hat, wird nichts geändert. Auch an der Erprobungsklausel, die es dem Präsidium der Hochschule erlaubt, von Paragrafen abzuweichen und Gremien zu umgehen, wird festgehalten. Deswegen ruft Jonas Rediske vom AStA der TU jeden dazu auf, sich einzumischen, der sein Studium frei und selbstbestimmt organisieren will. Ohne Engagement wird sich nichts ändern. „Wichtige Infos zum Thema gibt es unter www.berlhg.de.vu und auf der Bildungsstreik-Berlin-Seite”, sagt er. Denn wer will schon wie Felix enden?