Wohnungskampf in Berlin
Hier findet ihr Tipps und Links zur Wohnungssuche in Berlin.
[Wohnungssuche] Zum Wintersemesters wird es regelmäßig eng in der Hauptstadt. Tausende willige Erstsemester suchen ihr Glück und einen Wohnplatz in Berlin – manche finden sogar beides. Der Brief mit der Zusage ist angekommen, die Uni endgültig ausgewählt, aber die Suche nach dem perfekten WG-Zimmer hat noch nicht mal angefangen. Das Thema „Wohnen in Berlin“ lässt sich nicht mal so eben zwischen Tür und Angel abhaken.
Anmeldung
Wenn man sich für einen Umzug nach Berlin entschieden hat, muss geklärt werden, ob man die neue Adresse als Erst- oder Zweitwohnsitz angeben möchte. Vieles spricht dafür, hier seinen Erst- und damit Hauptwohnsitz zu haben. Viele Vergünstigungen erhält man nämlich nur, wenn man in Berlin gemeldet ist. Auch das Wahlrecht besitzt man nur in der Gemeinde bzw. dem Land, in dem man den Hauptwohnsitz hat. Hinzu kommt, dass man als „echter“ Berliner Student 100 Euro Begrüßungsgeld erhält. Was auch gegen den Trend zum Zweitwohnsitz spricht, ist die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer: Berlin verlangt dann zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete. Als Student möchte man sich damit nicht herumschlagen. Wenn man Berlin nur als Zweitwohnsitz angibt, verpflichtet man sich als Student außerdem dazu, die Semesterferien zu Hause zu verbringen. Es besteht nämlich die Pflicht, einen gewissen Teil des Jahres an seinem Hauptwohnort zu verbringen.
Wohnen und BAföG
Erhält man BAföG und wohnt nicht bei den Eltern, erhält man eine Wohnpauschale, die sich auf 224 Euro beläuft. Wohnt man bei den Eltern, erhält man 49 Euro. Sollte allerdings die Wohnung, in der man lebt, den Eltern gehören, erhält man nicht den vollen Betrag.
Wohngeld
Studenten erhalten normalerweise kein Wohngeld. Schließlich erhalten bedürftige Studierende mit dem BAföG eine Wohnpauschale. Im Umkehrschluss muss jeder Student, der nach den Berechnungen Wohngeld bekäme, BAföG erhalten. Unter besonderen Voraussetzungen hat man jedoch Anspruch auf Wohngeld: Wenn auch nur ein Bewohner eines Haushaltes, sei es eine WG oder die gemeinsame Pärchenwohnung, keinen Anspruch auf BAföG hat, Arbeitslosengeld II erhält oder Übergangsgeld bezieht, besteht für alle anderen ein Anspruch auf Wohngeld. Wohnen also beispielsweise zwei Studenten, die BAföG erhalten, zusammen und haben ein gemeinsames Kind, besteht ein Anspruch, wenn das Kind kein BAföG erhält. Desweiteren kann man eine Mietbeihilfe beantragen. Das geht, wenn man BAföG erhält, aber trotzdem nicht genug für die Miete übrig bleibt.
Wo wohne ich am billigsten?
Wie in jeder Stadt gibt es zum einen die beliebten Kieze, wie Berliner ihre kleinen Viertel nennen, und zum anderen die weniger angesagten Gegenden. Ein Blick raus aus Friedrichshain, Kreuzberg und neuerdings Neukölln und dem Wedding lohnt sich aber. Viele Wohnungsunternehmen bieten spezielle Angebote für Studenten an. Wer nicht unbedingt in der multinationalen WG im Graefe-Kiez in Kreuzberg wohnen muss, sondern anständige Mietpreise sucht, sollte also auch in den Bezirken außerhalb des S‑Bahn-Rings suchen. Berlin ist verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut, sodass man selten mehr als eine halbe Stunde in die City benötigt. Und da das Studium eine leseintensive Zeit ist, kann man die morgendliche Fahrt zur Uni gleich sinnvoll nutzen.
Die Wohnungsbesichtigung
Wenn man eine Wohnung besichtigt, sollte man zunächst auf sein Bauchgefühl achten: Mag ich die Mitbewohner? Gefällt mir die Wohnung auf den ersten Blick? Aber natürlich gilt es auch auf Standards zu achten.
> Schimmel ist ein K.O.-Kriterium für jede Wohnung
> Schließen die Fenster und Türen richtig?
> Funktioniert die Heizung und wenn ja: Womit wird geheizt?
> Wie sieht das Klo aus?
Auch als relativ armer Student möchte man sich in seinen vier Wänden wohlfühlen. Deshalb kann man ruhig mal genauer hinschauen. Je nachdem wie sauber man selber lebt, sollte man seine Mitbewohner auch nach diesem Kriterium aussuchen. Täglicher Streit um den Abwasch ruiniert in jeder WG die Laune. Auch die Nebenkosten einer Wohnung sollten genau unter die Lupe genommen werden. Die Energiepreise steigen nach wie vor, und in kalten Wintern möchte man im Warmen sitzen. Sollte man sein Traumzimmer gefunden haben, gilt für den Blick in den Vertrag folgendes:
> Welche Rechte und Pflichten habe ich?
> Muss ich eine Mietkaution zahlen?
> Sind alle Nebenkosten in der angegebenen Miete enthalten?
> Wie schnell kann ich im Fall aller Fälle wieder ausziehen (Kündigungsfrist)?
> Stehe ich im Hauptmietvertrag als Mieter oder erhalte ich einen Untermietvertrag?
> Benötige ich eine Bürgschaft?
Am besten ist es, wenn man zur Besichtigung einen Freund mitnimmt. Vier Augen sehen mehr als zwei, und ein ungetrübter Blick entdeckt mehr als die eigenen, euphorisierten Pupillen. Dasselbe gilt für den Mietvertrag, bevor er unterschrieben wird.
Die WG-Suche
In einer Großstadt wie Berlin gibt es viele Angebote, aber zum Semesterbeginn auch eine große Nachfrage. Sinnvoll ist es, Augen und Ohren offen zu halten und Freunden und Bekannten zu sagen, dass man ein Zimmer sucht. Oft ergibt sich etwas ohne große Suche. Wenn man auf Facebook oder anderen Netzwerken unterwegs ist, kann man dort kundtun, dass man ein Zimmer sucht. So verbreitet sich die Wohnungsnot-Meldung, und dein Freund kennt da einen Freund … voilà! Viele Fachschaften bieten außerdem einen eigenen eMail-Verteiler an, über den Kommilitonen ihr Zimmer ausschreiben – etwa, wenn sie ins Ausland oder an eine neue Uni ziehen.
Studentenwohnheime
Ist man sich noch nicht sicher, ob man in Berlin bleiben möchte, schon ein Auslandssemester plant oder einfach kein Zimmer gefunden hat, sollte man sich an die Studentenwohnheime wenden. Dort knüpft man in der Gemeinschaftsküche schnell neue Kontakte und kann trotzdem die Tür schließen, wenn es einem reicht. Mehr Infos dazu hat das Studentenwerk. Hier gilt: Anrufen, nett nachfragen und nicht sofort abwimmeln lassen, so hat schon mancher Student unverhofft einen Platz im Wohnheim bekommen.
Wohnen mit Handicap
Wer behindert oder chronisch krank ist, findet Unterstützung beim Studentenwerk. Alle Appartements und Wohnungen der rund 50 Wohnheime des Berliner Studentenwerks werden bevorzugt für Betroffene zur Verfügung gestellt. Auch die Wohnzeitbegrenzung von 14 Semestern entfällt. Eine grundsätzliche Beratung zum Studium in Berlin und weitere Anlaufstellen für Wohnungen und Zimmer gibt es wiederum beim Studentenwerk.
Links
Allgemeine Infos
http://www.studentenwerk-berlin.de/wohnen/wohnheimseite/index.html
Wohnsitz
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/index.html
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/zweitwohnung.html
Wohnen und Bafög
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/gesetz/paragraph13.html
Studenten und Wohngeld
http://www.wohngeldantrag.de/geld/bafog.htm
Mietbeihilfe
Zimmersuche
Wohnen mit Handicap
http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte/index.html
Wohnungsunternehmen mit speziellen Angeboten für Studenten: