Wäh­rend der Uni-Zeit lernt man, ob nun für den ange­strebten Abschluss oder fürs Leben. Damit nicht früh­zeitig graue Haare wachsen, hier ein paar wich­tige Alters­grenzen:
21. Lebens­jahr: Bis zu diesem Zeit­punkt gilt die Null-Promille-Grenze im Stra­ßen­ver­kehr, in man­chen Fällen aller­dings auch dar­über hinaus.
23.Lebensjahr: Ver­schie­dene Fristen, wenn man die deut­sche Staats­bür­ger­schaft erlangen will.
25.Lebensjahr: Die Fami­li­en­ver­si­che­rung bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen läuft aus. Ebenso das Kin­der­geld für den Jahr­gang 1983 oder älter.
30.Lebensjahr: BAföG-Fördergrenze für eltern­ab­hän­giges BAföG: Gemeint ist die Alters­grenze, bis zu der man sich für eine neue Aus­bil­dung för­dern lassen kann. Außerdem besteht beim ersten Stu­dium bis zu diesem Alter die Ver­si­che­rungs­pflicht bzw. die stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht. Master-Studiengängen wird BAföG bis zum 35. Lebens­jahr gewährt.
Artikel von sozi​al​ti​cker​.com zur Null-Promille-Grenze
Seite des BAföG-Amtes zur Kin­der­geld­re­ge­lung
Über­sicht der Ein­bür­ge­rungs­fristen für junge Men­schen von ein​buer​ge​rung​.de