Bei Stu­di­en­fä­chern für die es eine All­ge­meine Zulas­sungs­be­schrän­kung gibt, muss man sich ent­weder bun­des­weit zen­tral bei der Stif­tung für Hoch­schul­zu­las­sung (ehe­mals der ZVS) oder den ent­spre­chenden Hoch­schulen bewerben. Die Stif­tung betreibt das Bewer­bung­sportal hoch​schul​start​.de, in dem man Infor­ma­tionen und Unter­stüt­zung bei der Bewer­bung erhält. Die Stu­di­en­gänge Medizin, Phar­mazie, Tier­me­dizin (nur zu Win­ter­se­mester) und Zahn­me­dizin werden zen­tral ver­geben. Wei­terhin können ein­zelne Hoch­schulen die Stif­tung beauf­tragen, das Zulas­sungs­ver­fahren für bestimmte Stu­di­en­gänge durchzuführen.

Es können neben der Berück­sich­ti­gung der Noten und der War­te­zeit auch Auf­nah­me­tests oder Aus­wahl­ge­spräche ein­ge­setzt werden. Inzwi­schen dürfen die Hoch­schulen in einigen Bun­des­län­dern einen Teil der Stu­die­renden selbst aus­wählen, auch hierzu werden oft Tests ein­ge­setzt. Auch bei der Ver­gabe über die Stif­tung können die Hoch­schulen nun selbst die Aus­wahl mit steuern. Eig­nungs­prü­fungen werden dar­über hinaus an allen Musik– und Kunst­hoch­schulen eingesetzt.