Der BAföG-Höchstsatz für bedürf­tige Stu­denten liegt seit Oktober 2010  bei 670 €, wenn man nicht bei den Eltern wohnt, andern­falls bei 495 €.

Erhalten kann man den Höchst­satz nur dann, wennman selbst bei­trags­pflichtig kranken– und pfle­ge­ver­si­chert ist. Auch dürfen die Eltern nicht zu viel ver­dienen. Den Höchst­satz bekommen nur wenige.  Der För­de­rungs­durch­schnitt liegt bei 370 Euro.
Prak­ti­sche Antrag-Auswahl des BMBF per Mul­tiple Choice