Der BAföG-Höchstsatz für bedürftige Studenten liegt seit Oktober 2010 bei 670 €, wenn man nicht bei den Eltern wohnt, andernfalls bei 495 €.
Erhalten kann man den Höchstsatz nur dann, wennman selbst beitragspflichtig kranken– und pflegeversichert ist. Auch dürfen die Eltern nicht zu viel verdienen. Den Höchstsatz bekommen nur wenige. Der Förderungsdurchschnitt liegt bei 370 Euro.
Praktische Antrag-Auswahl des BMBF per Multiple Choice
