AusländerInnen und Staatenlose, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, werden als BildungsinländerInnen bezeichnet. Sie sind bei der Zulassung zum Studium deutschen BewerberInnen gleichgestellt.
BildungsinländerIn
AusländerInnen und Staatenlose, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, werden als BildungsinländerInnen bezeichnet. Sie sind bei der Zulassung zum Studium deutschen BewerberInnen gleichgestellt.
