Aus­län­de­rInnen und Staa­ten­lose, die in Deutsch­land eine Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung erworben haben, werden als Bil­dungs­in­län­de­rInnen bezeichnet. Sie sind bei der Zulas­sung zum Stu­dium deut­schen Bewer­be­rInnen gleichgestellt.