Ende der neun­ziger Jahre wurde von 29 ver­schie­denen euro­päi­schen Län­dern eine (unver­bind­liche) Erklä­rung unter­zeichnet, welche die Ver­gleich­bar­keit der euro­päi­schen Stu­di­en­ab­schlüsse zum Ziel hat. Wich­tiger Kern­punkt ist die Auf­tei­lung in Bachelor– und Master-Abschlüsse. Die ein­zelnen Stu­di­en­leis­tungen werden durch das Euro­pean Credit Transfer System (ECTS) nach Leis­tungs­punkten bewertet. All­ge­mein soll die Mobi­lität und die euro­päi­sche Dimen­sion des Stu­diums geför­dert werden. In Deutsch­land wurde im Zuge der Reform aller­dings auch Kritik laut. Beson­ders stark wurde die mög­liche Ver­fla­chung und Ein­sei­tig­keit der Stu­di­en­gänge diskutiert.