Kos­tenlos fami­li­en­ver­si­chert ist, wer über die Gesetz­liche Kran­ken­kasse eines Eltern­teils mit­ver­si­chert ist (nicht zu ver­wech­seln mit der staat­li­chen Bei­hilfe bei privat ver­si­cherten Beamten). Bei der Imma­tri­ku­la­tion muss man der Uni gegen­über die Fami­li­en­ver­si­che­rung nach­weisen. Einen ent­spre­chenden Beleg stellt jede Kasse aus. Oft muss man gegen­über der Kran­ken­kasse den Nach­weis erbringen, dass man stu­diert (durch die Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung). Die Fami­li­en­ver­si­che­rung besteht aller­dings nur, solange man nicht mehr als 350 Euro (bei gering­fü­giger Beschäf­ti­gung 400 Euro) pro Monat ver­dient. Steigen die Ein­nahmen, muss man sich zum Stu­den­ten­tarif selbst ver­si­chern. Fami­li­en­ver­si­chert bleibt man im Regel­fall bis zur Voll­en­dung des 25. Lebens­jahres. Der Anspruch ver­län­gert sich für die Dauer der sozial abge­leis­teten Zeiten wie Zivil­dienst, dem Frei­wil­ligen Ökolo­gi­schen Jahr oder ähnli­chem.
Glossar vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Gesundheit