Kostenlos familienversichert ist, wer über die Gesetzliche Krankenkasse eines Elternteils mitversichert ist (nicht zu verwechseln mit der staatlichen Beihilfe bei privat versicherten Beamten). Bei der Immatrikulation muss man der Uni gegenüber die Familienversicherung nachweisen. Einen entsprechenden Beleg stellt jede Kasse aus. Oft muss man gegenüber der Krankenkasse den Nachweis erbringen, dass man studiert (durch die Immatrikulationsbescheinigung). Die Familienversicherung besteht allerdings nur, solange man nicht mehr als 350 Euro (bei geringfügiger Beschäftigung 400 Euro) pro Monat verdient. Steigen die Einnahmen, muss man sich zum Studententarif selbst versichern. Familienversichert bleibt man im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Anspruch verlängert sich für die Dauer der sozial abgeleisteten Zeiten wie Zivildienst, dem Freiwilligen Ökologischen Jahr oder ähnlichem.
Glossar vom Bundesministerium für Gesundheit
Familienversicherung
Kostenlos familienversichert ist, wer über die Gesetzliche Krankenkasse eines Elternteils mitversichert ist (nicht zu verwechseln mit der staatlichen Beihilfe bei privat versicherten Beamten). Bei der Immatrikulation muss man der Uni gegenüber die …
