Zum Beitritt zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist man unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet. Aufgrund der studentischen Versicherungspflicht in Deutschland muss man sich zu Beginn des Studiums bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung anmelden. Ist man über die Eltern familienversichert, muss man in der Regel bis zum 25. Lebensjahr keine Beiträge leisten, sofern man weniger als einen bestimmten Satz monatlich verdient. Danach wird ein einheitlicher, meist günstiger Studententarif fällig. Während des Studiums von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln und umgekehrt, ist fast unmöglich. Daher kann die Wahl von erheblicher Bedeutung sein, wenn das Studium beispielsweise länger dauert. Historisch gesehen ist es der älteste Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Durch die historische Entwicklung haben sich verschiedene Versicherungen mit übergreifenden Dachverbänden gebildet. Während früher die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kasse über den Beruf festgelegt wurde, spielt dieser Aspekt heute nur noch selten eine Rolle. Daher hat man die Wahl und kann sich zumeist bei verschiedenen Kassen versichern.
Verband der gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherung
Zum Beitritt zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist man unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet. Aufgrund der studentischen Versicherungspflicht in Deutschland muss man sich zu Beginn des Studiums bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung anmelden. …
