Zum Bei­tritt zur Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist man unter bestimmten Vor­aus­set­zungen ver­pflichtet. Auf­grund der stu­den­ti­schen Ver­si­che­rungs­pflicht in Deutsch­land muss man sich zu Beginn des Stu­diums bei einer gesetz­li­chen oder einer pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung anmelden. Ist man über die Eltern fami­li­en­ver­si­chert, muss man in der Regel bis zum 25. Lebens­jahr keine Bei­träge leisten, sofern man weniger als einen bestimmten Satz monat­lich ver­dient. Danach wird ein ein­heit­li­cher, meist güns­tiger Stu­den­ten­tarif fällig. Wäh­rend des Stu­diums von der gesetz­li­chen in die pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung zu wech­seln und umge­kehrt, ist fast unmög­lich. Daher kann die Wahl von erheb­li­cher Bedeu­tung sein, wenn das Stu­dium bei­spiels­weise länger dauert. His­to­risch gesehen ist es der älteste Teil der Sozi­al­ver­si­che­rung in Deutsch­land. Durch die his­to­ri­sche Ent­wick­lung haben sich ver­schie­dene Ver­si­che­rungen mit überg­rei­fenden Dach­ver­bänden gebildet. Wäh­rend früher die Zuge­hö­rig­keit zu einer bestimmten Kasse über den Beruf fest­ge­legt wurde, spielt dieser Aspekt heute nur noch selten eine Rolle. Daher hat man die Wahl und kann sich zumeist bei ver­schie­denen Kassen ver­si­chern.
Ver­band der gesetz­li­chen Krankenkassen