Wer ein Rund­funk­gerät besitzt, muss Rund­funk­ge­bühren zahlen. Das können Radio oder Fern­seher, seit dem 1.1.2007 aber auch jedes inter­net­fä­hige Gerät wie Com­puter oder UMTS-fähige Handys sein. Die Gebühren belaufen sich für ein Radio und/oder ein inter­net­fä­higes Gerät auf 5,52 € im Monat, und zwar egal, wie­viele Geräte vor­handen sind. Für einen Fern­seher (+Radio) sind 17,03 € monat­lich fällig. Man hat die Mög­lich­keit, sich unter bestimmten Vor­aus­set­zungen von der Gebühr befreien zu lassen.
Seite der GEZ mit Befreiungsantrag