Kindergeld wird grundsätzlich jedem Auszubildenden gewährt. Durch neuere Regelungen wurde das Höchstalter auf 25 Jahre herabgesetzt (ab Jahrgang 1983), Zivil– oder Wehrdienst oder FÖJ bzw. FSJ sind zusätzlich anrechenbar. Kindergeld wird nur gewährt, solange der Student unter einer Jahreseinkommensgrenze von 8.004 € (bis 2009 7.680 €) bleibt. BAföG zählt mit dem Zuschussanteil als Einkommen. Die Höhe des Kindergelds beträgt 184€ je Kind (bei erstem und zweitem Kind).
Kindergeld
Kindergeld wird grundsätzlich jedem Auszubildenden gewährt. Durch neuere Regelungen wurde das Höchstalter auf 25 Jahre herabgesetzt (ab Jahrgang 1983), Zivil– oder Wehrdienst oder FÖJ bzw. FSJ sind zusätzlich anrechenbar. Kindergeld wird nur …
