Die Rück­mel­dung ist zu Ende jedes Semes­ters für das kom­mende fällig. Damit ver­bunden ist die Zah­lung des Semes­ter­bei­trags für das Stu­den­ten­werk, des ASTA-Beitrags sowie in Berlin der Semes­ter­ti­cket­bei­trag. Es wird in der Regel recht­zeitig ein Brief mit der Erin­ne­rung zuge­schickt. Wer imma­tri­ku­liert ist, meldet sich mit der Über­wei­sung auto­ma­tisch zurück. Dann sollte nach einer gewissen Zeit ein Brief mit den Stu­di­en­be­schei­ni­gungen und dem Ticket kommen. Ist das nicht der Fall, sollte man nach­fragen. Die Rück­mel­de­fristen braucht man übri­gens nicht allzu ernst nehmen: Gegen eine ent­spre­chende Mahn­ge­bühr ist die Rück­mel­dung meist auch noch zu einem spä­teren Zeit­punkt mög­lich. Wird diese Frist jedoch ver­säumt, kann es zur Exma­tri­ku­la­tion kommen.