Die Semes­ter­wo­chen­stunden geben Aus­kunft über ein bestimmtes Pensum an Lehr­ver­an­stal­tungen, das im Rahmen der Stu­di­en­ord­nung eines Fachs erfüllt werden muss. Gerechnet wird immer pro Semester. Belegt man 2 SWS, besucht man eine ein­zige Ver­an­stal­tung das ganze Semester hin­durch (die meisten Vor­le­sungen und Semi­nare dauern 2 Stunden abzüg­lich des cum tem­pore). Die SWS glie­dern sich je nach Anfor­de­rung in die ent­spre­chenden Ver­an­stal­tungs­typen, also Semi­nare, Vor­le­sungen etc.