Beamte, welche sich privat versichern, bekommen vom Staat eine sogenannte staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung. Diese beträgt meist die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die Kinder der Beamten müssen in diesem Fall einzeln versichert werden. Sie erhalten jedoch ebenfalls eine Beihilfe. Diese reduziert den Beitrag stark. Deswegen ist sie ein bisschen vergleichbar mit der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Merkmal bei beiden ist die „Vererbung“ der Versicherungsleistung der Eltern auf ihre Kinder. Analog zur Familienversicherung läuft die Beihilfe zu einem bestimmten Alter aus (in der Regel nach dem 25. Lebensjahr). Damit man sich als Student immatrikulieren kann, muss man zu Beginn des Studiums nachweisen, dass man bei einer Krankenkasse versichert ist. Beamtenkinder haben nun die Wahl: Entweder unterschreiben sie eine Verzichtserklärung, versichern sich privat und erhalten Beihilfe. Oder sie versichern sich gesetzlich, in diesem Fall sind sie jedoch nicht familienversichert, müssen also von Anfang den Studententarif (Krankenkasse) bezahlen. Vorteilhaft ist das dann, wenn sie nach dem Studium bei der Gesetzlichen bleiben wollen: In diesem Fall waren sie dann bereits mehr als ein Jahr gesetzlich versichert und können es weiter bleiben. Andernfalls sind sie privat versichert und bezahlen einen Beitrag, der jedoch in der Regel höher als der vergleichbare Studententarif (Krankenkasse) ist und können erst bei einem entsprechenden Arbeitsverhältnis wieder in die gesetzliche Krankenkasse.
Staatliche Beihilfe
Beamte, welche sich privat versichern, bekommen vom Staat eine sogenannte staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung. Diese beträgt meist die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die Kinder der Beamten müssen in diesem Fall einzeln versichert werden. …
