Ein Urlaubssemester zählt zwar als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester. BAföG kann in dieser Zeit nicht bezogen werden, mal abgesehen von einem Auslandsaufenthalt (Auslands-BAföG). Für ein Urlaubssemester muss man in der Regel einen Antrag beim Immatrikulationsamt einreichen, unter Vorbringung bestimmter Gründe (Krankheit, Schwangerschaft, Praktikum). Das Studium ruht also gewissermaßen. Man sollte sich jedoch zuvor erkundigen, ob die Krankenversicherung und das Kindergeld weiterhin gezahlt werden.
Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester zählt zwar als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester. BAföG kann in dieser Zeit nicht bezogen werden, mal abgesehen von einem Auslandsaufenthalt (Auslands-BAföG). Für ein Urlaubssemester muss man in der Regel …
