Ein Urlaubs­se­mester zählt zwar als Hoch­schulse­mester, aber nicht als Fach­se­mester. BAföG kann in dieser Zeit nicht bezogen werden, mal abge­sehen von einem Aus­lands­auf­ent­halt (Auslands-BAföG). Für ein Urlaubs­se­mester muss man in der Regel einen Antrag beim Imma­tri­ku­la­ti­onsamt ein­rei­chen, unter Vor­brin­gung bestimmter Gründe (Krank­heit, Schwan­ger­schaft, Prak­tikum). Das Stu­dium ruht also gewis­ser­maßen. Man sollte sich jedoch zuvor erkun­digen, ob die Kran­ken­ver­si­che­rung und das Kin­der­geld wei­terhin gezahlt werden.