Falls man nicht den ent­spre­chenden N.C. für das gewünschte Stu­di­en­fach auf­bringt, hat man die Mög­lich­keit, War­te­se­mester zu sam­meln. Ein Teil der Stu­di­en­gänge werden nach dieser „stu­di­ums­losen“ Zeit ver­geben, je mehr Semester man hat, umso besser die Chancen. Wäh­rend dieser Periode darf man jedoch nicht an einer Hoch­schule imma­tri­ku­liert sein.
Man kann bei­spiels­weise erstmal eine Aus­bil­dung beginnen oder ein FÖJ bzw. FSJ machen. Dadurch geht einem auch keine Kin­der­geld– bzw. Kran­ken­ver­si­che­rung­zeit ver­loren, da man sich beides anrechnen lassen kann. Wer also lange genug durch­hält, hat die Chance auf seinen begehrten Stu­di­en­platz, ohne die ent­spre­chende Abitur­note. Man sollte sich aber für das ent­spre­chende Fach erkun­digen, wie viel War­te­se­mes­ter­zeit man mit­bringen muss, da die Anzahl mit­unter recht hoch sein kann.