Tritt ein, wenn der Student nach der Prüfungsordnung das Studium nicht mehr beenden darf (beispielsweise durch wiederholt nicht bestandene Prüfungen, schwere Plagiatsvergehen oder ähnliches).
Zwangsexmatrikulation
Tritt ein, wenn der Student nach der Prüfungsordnung das Studium nicht mehr beenden darf (beispielsweise durch wiederholt nicht bestandene Prüfungen, schwere Plagiatsvergehen oder ähnliches).
