Rauchen verboten
Drogen gibt es im deutschen Gesetz nicht, nur Betäubungs- und Rauschmittel. Den Umgang damit regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das Gesetz unterteilt nicht nach pharmakologischer oder biochemischer Wirkung.
Das Gesetz unterteilt nicht nach pharmakologischer oder biochemischer Wirkung und nicht nach Gefährlichkeit, sondern ist eine kulturhistorische, politische Entscheidung”, stellt Frank Prinz-Schubert klar. Er arbeitet bei der Suchtpräventationsfachstelle des „Chill out e.V.” in Potsdam. Deshalb ist Alkohol erlaubt und Cannabis verboten.
Viele Menschen, die Hilfsangebote wahrnehmen, haben nicht nur Drogenprobleme, sondern sind meist auch straffällig geworden. Man gerät zwangsläufig in Konflikt mit dem Gesetz, denn Handel, Besitz, Beschaffung und Einfuhr von Rauschmitteln sind illegal. Das beschert vielen neben der Sucht das weitere Problem, ins Gefängnis zu müssen.
Recht auf Rausch
Die Drogenerfahrung selbst ist wegen des verfassungsrechtlich anerkannten „Rechtes auf Rausch” nicht verboten – jedoch ist es kaum möglich, legal einen Rauschzustand herbeizuführen.
Die Toleranz der Behörden ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Nicht jeder und alles wird angezeigt, verfolgt und verurteilt. Grundsätzlich muss aber jeder mit „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe” rechnen, der „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, … einführt, ausführt, veräußert, abgibt, … erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft” (BtMG). Bekommt man eine Haftstrafe unter zwei Jahren, kann man nach Paragraf 35 des BtMG beantragen, die Haft auszusetzen und eine Therapie zu beginnen.
Aus seiner Berufserfahrung weiß Frank, dass die Gründe für Drogengenuss individuell verschieden sind. Er vertritt einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang. Ideal sind natürlich die körpereigenen Drogen, die bei Sport oder Meditation entstehen. Wer körperfremde Drogen nehmen will, sollte so spät wie möglich anfangen, denn je jünger man ist, desto stärker integriert sie der Körper „wie eine Tätowierung, die sich festsetzt”. Grund für Drogenkonsum sollten nur der Genuss und die eigene Entscheidung dafür sein. Je seltener, desto besser.
Schwaches Gesetz?
Ob eine Legalisierung oder das holländische Tolerierungsmodell den Drogenkonsum verringern oder sicherer machen würde, ist umstritten. Am Suchtverhalten und dem Charakter der Droge als lebensstrukturierendes Element würde sich nichts ändern, meint Erik, der als Bezugstherapeut in einer stationären Suchthilfe arbeitet.
Warum so viele Menschen Drogen konsumieren, sieht Frank von der Suchtpräventionsstelle im BtMG begründet: „Ein Gesetz macht nur Sinn, wenn es für die Leute rational erfassbar ist, und sie die Logik dahinter entdecken. Deswegen glaube ich, dass das Unrechtsbewusstsein nicht so ausgeprägt ist, wie der Staat es sich wünscht.” Die Politiker, die Juristen und Polizeipräsidenten sollten das BtMG überarbeiten und die Drogen nachvollziehbar gewichten. „Denn in einem Junggeist regt sich Widerstand, wenn er die Logik der Erwachsenen nicht auf sein Verständnis heruntertransponieren kann.” Das Gesetz verkompliziert die Drogendiskussion mehr als dass es Lösungen anbietet.