Rauchen verboten

Drogen gibt es im deut­schen Gesetz nicht, nur Betäu­bungs- und Rausch­mit­tel. Den Umgang damit regelt das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG). Das Gesetz unter­teilt nicht nach phar­ma­ko­lo­gi­scher oder bio­che­mi­scher Wirkung.

Das Gesetz unter­teilt nicht nach phar­ma­ko­lo­gi­scher oder bio­che­mi­scher Wir­kung und nicht nach Gefähr­lich­keit, son­dern ist eine kul­tur­his­to­ri­sche, poli­ti­sche Ent­schei­dung”, stellt Frank Prinz-Schu­bert klar. Er arbei­tet bei der Sucht­prä­ven­ta­ti­ons­fach­stelle des „Chill out e.V.” in Pots­dam. Des­halb ist Alko­hol erlaubt und Can­na­bis verboten.

Viele Men­schen, die Hilfs­an­ge­bote wahr­neh­men, haben nicht nur Dro­gen­pro­bleme, son­dern sind meist auch straf­fäl­lig gewor­den. Man gerät zwangs­läu­fig in Kon­flikt mit dem Gesetz, denn Handel, Besitz, Beschaf­fung und Ein­fuhr von Rausch­mit­teln sind ille­gal. Das beschert vielen neben der Sucht das wei­tere Pro­blem, ins Gefäng­nis zu müssen.

Recht auf Rausch

Die Dro­gen­erfah­rung selbst ist wegen des ver­fas­sungs­recht­lich aner­kann­ten „Rech­tes auf Rausch” nicht ver­bo­ten – jedoch ist es kaum mög­lich, legal einen Rausch­zu­stand herbeizuführen.

Foto: Albrecht Noack

Die Tole­ranz der Behör­den ist in jedem Bun­des­land unter­schied­lich. Nicht jeder und alles wird ange­zeigt, ver­folgt und ver­ur­teilt. Grund­sätz­lich muss aber jeder mit „Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld­strafe” rech­nen, der „Betäu­bungs­mit­tel uner­laubt anbaut, her­stellt, mit ihnen Handel treibt, … ein­führt, aus­führt, ver­äu­ßert, abgibt, … erwirbt oder sich in sons­ti­ger Weise ver­schafft” (BtMG). Bekommt man eine Haft­strafe unter zwei Jahren, kann man nach Para­graf 35 des BtMG bean­tra­gen, die Haft aus­zu­set­zen und eine The­ra­pie zu beginnen.

Aus seiner Berufs­er­fah­rung weiß Frank, dass die Gründe für Dro­gen­ge­nuss indi­vi­du­ell ver­schie­den sind. Er ver­tritt einen selbst­be­stimm­ten, ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang. Ideal sind natür­lich die kör­per­ei­ge­nen Drogen, die bei Sport oder Medi­ta­tion ent­ste­hen. Wer kör­per­fremde Drogen nehmen will, sollte so spät wie mög­lich anfan­gen, denn je jünger man ist, desto stär­ker inte­griert sie der Körper „wie eine Täto­wie­rung, die sich fest­setzt”. Grund für Dro­gen­kon­sum soll­ten nur der Genuss und die eigene Ent­schei­dung dafür sein. Je sel­te­ner, desto besser.

Schwaches Gesetz?

Ob eine Lega­li­sie­rung oder das hol­län­di­sche Tole­rie­rungs­mo­dell den Dro­gen­kon­sum ver­rin­gern oder siche­rer machen würde, ist umstrit­ten. Am Sucht­ver­hal­ten und dem Cha­rak­ter der Droge als lebens­struk­tu­rie­ren­des Ele­ment würde sich nichts ändern, meint Erik, der als Bezugs­the­ra­peut in einer sta­tio­nä­ren Sucht­hilfe arbeitet.

Warum so viele Men­schen Drogen kon­su­mie­ren, sieht Frank von der Sucht­prä­ven­ti­ons­stelle im BtMG begrün­det: „Ein Gesetz macht nur Sinn, wenn es für die Leute ratio­nal erfass­bar ist, und sie die Logik dahin­ter ent­de­cken. Des­we­gen glaube ich, dass das Unrechts­be­wusst­sein nicht so aus­ge­prägt ist, wie der Staat es sich wünscht.” Die Poli­ti­ker, die Juris­ten und Poli­zei­prä­si­den­ten soll­ten das BtMG über­ar­bei­ten und die Drogen nach­voll­zieh­bar gewich­ten. „Denn in einem Jung­geist regt sich Wider­stand, wenn er die Logik der Erwach­se­nen nicht auf sein Ver­ständ­nis her­un­ter­trans­po­nie­ren kann.” Das Gesetz ver­kom­pli­ziert die Dro­gen­dis­kus­sion mehr als dass es Lösun­gen anbietet.