Auswahl nach Abinote legitim

Jede Uni­ver­si­tät kann selbst ent­schei­den, wer an ihr stu­diert und nach wel­chen Kri­te­rien sie die Bewer­ber aus­wählt. Damit hat Anfang Mai der Bay­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof eine Ent­schei­dung aus dem Januar auf­ge­ho­ben, in der geur­teilt wurde, dass die Abitur­note als allei­ni­ges Kri­te­rium nicht aus­rei­che. Ein Gericht in Müns­ter lehnte eben­falls die Argu­men­ta­tion ab, dass die Abitur­note als Kri­te­rium nicht genüge. Theo­re­tisch kann jede Hoch­schule 60 Pro­zent der Bewer­ber aus ZVS-Stu­di­en­gän­gen selbst aus­wäh­len – dafür hatten die Hoch­schu­len lange gekämpft. Nun nutzen sie dieses Recht nicht, das den Wett­be­werb um die besten Stu­den­ten beför­dern sollte, und setzen auf auto­ma­ti­sche Verfahren.