Auswahl nach Abinote legitim
Jede Universität kann selbst entscheiden, wer an ihr studiert und nach welchen Kriterien sie die Bewerber auswählt. Damit hat Anfang Mai der Bayrische Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung aus dem Januar aufgehoben, in der geurteilt wurde, dass die Abiturnote als alleiniges Kriterium nicht ausreiche. Ein Gericht in Münster lehnte ebenfalls die Argumentation ab, dass die Abiturnote als Kriterium nicht genüge. Theoretisch kann jede Hochschule 60 Prozent der Bewerber aus ZVS-Studiengängen selbst auswählen – dafür hatten die Hochschulen lange gekämpft. Nun nutzen sie dieses Recht nicht, das den Wettbewerb um die besten Studenten befördern sollte, und setzen auf automatische Verfahren.