Der erste Kontakt
Es mag Studierende geben, die quasi noch aus
dem Hörsaal heraus ihre erste Anstellung finden.
Doch trotzdem ist erst einmal jeder „… verpflichtet,
sich spätestens drei Monate vor Beendigung
eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend
zu melden”, heißt es in der Broschüre „Ihre
Rechte – Ihre Pflichten: Merkblatt für Arbeitslose“.
Also ging ich vor meiner letzten Prüfung pflichtbewusst
zur zuständigen Bundesagentur.
Der erste Antrag wurde gleich dort ausgefüllt
– und auch direkt abgelehnt. Da ich zuvor
in keinem Versicherungspflichtverhältnis gestanden
hatte, bekam ich kein Arbeitslosengeld.
Dafür aber den Antrag „auf Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Arbeitslosengeld
II/Sozialgeld“. Die 30 Seiten habe
ich mir nie durchgelesen. Schließlich hoffte ich,
nicht auf Unterstützung angewiesen zu sein. Nicht gleich ausgehändigt bekam ich den
„Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten“,
obwohl ich den gerne genutzt hätte.
Denn damit
werden
die Kosten
für
die Bewerbungen teilweise unterstützt. Allerdings
nicht rückwirkend, sondern nur, nachdem der
Antrag angefordert wurde. Verständlicherweise
sollen die Ausgaben der Bundesagentur so
gering wie möglich bleiben.
Ich meldete mich erst wieder bei der Agentur,
als ich auf das Angebot einer Initiative stieß,
die jungen Akademikern Berufserfahrung in
Praktikumsdosis vermitteln wollte. Die Arbeitsagentur
sollte das fördern. Also rief ich in der
Zentrale an, die eine eMail an meinen Betreuer
schickte. Schon ein paar Tage später wurde ich
übers Handy angerufen – hatte aber unpraktischerweise
die Unterlagen gerade nicht bei mir.
Mein Vorschlag, die Infos zu mailen, wurde abgelehnt.
Stattdessen sollte ich mich wieder melden.
Kaum zuhause, rief ich wieder in der Zentrale
an. Das Spiel begann von vorn – bloß dass
ich diesmal darauf vorbereitet war und die Papiere
immer parat hatte. Trotzdem sollte ich lieber
mal persönlich vorbeikommen.
Also bekam ich entgegen der üblichen Prozedur
schon alle Unterlagen von der Initiative gemailt,
um dann zu erfahren, dass mein Betreuer
so eine Förderung für „etwas verfrüht” hielt, da
ich gerade mal ein paar Wochen arbeitslos gemeldet
war. Dafür konnten wir die Unterlagen
abgleichen – zum Beispiel mich als „arbeitssuchend“
einstufen. Ach, bisher war ich gar nicht
arbeitssuchend? Okay. Außerdem sollte ich unterschreiben,
dass ich eine „intensive bundesweite
Stellensuche (u. a. Nutzung von Internet)“
durchführen wurde. Ja, jetzt wusste ich endlich,
was zu tun sei. Zum Glück hatte ich kurz danach
meinen ersten Job in der Tasche. Tschüssikowsi,
Arbeitslosigkeit!