Der erste Kontakt

Es mag Stu­die­rende geben, die quasi noch aus

dem Hör­saal heraus ihre erste Anstel­lung finden.

Doch trotz­dem ist erst einmal jeder „… verpflichtet,

sich spä­tes­tens drei Monate vor Beendigung

eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

per­sön­lich bei der Agen­tur für Arbeit arbeitssuchend

zu melden”, heißt es in der Bro­schüre „Ihre

Rechte – Ihre Pflich­ten: Merk­blatt für Arbeitslose“.

Also ging ich vor meiner letz­ten Prü­fung pflichtbewusst

zur zustän­di­gen Bundesagentur.

Der erste Antrag wurde gleich dort ausgefüllt

– und auch direkt abge­lehnt. Da ich zuvor

in keinem Ver­si­che­rungs­pflicht­ver­hält­nis gestanden

hatte, bekam ich kein Arbeitslosengeld.

Dafür aber den Antrag „auf Leistungen

zur Siche­rung des Lebens­un­ter­hal­tes nach dem

zwei­ten Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB II) – Arbeitslosengeld

II/Sozialgeld“. Die 30 Seiten habe

ich mir nie durch­ge­le­sen. Schließ­lich hoffte ich,

nicht auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen zu sein. Nicht gleich aus­ge­hän­digt bekam ich den

„Antrag auf Gewäh­rung von Bewerbungskosten“,

obwohl ich den gerne genutzt hätte.

Denn damit

werden

die Kosten

für

die Bewer­bun­gen teil­weise unter­stützt. Allerdings

nicht rück­wir­kend, son­dern nur, nach­dem der

Antrag ange­for­dert wurde. Verständlicherweise

sollen die Aus­ga­ben der Bun­des­agen­tur so

gering wie mög­lich bleiben.

Ich mel­dete mich erst wieder bei der Agentur,

als ich auf das Ange­bot einer Initia­tive stieß,

die jungen Aka­de­mi­kern Berufs­er­fah­rung in

Prak­ti­kums­do­sis ver­mit­teln wollte. Die Arbeitsagentur

sollte das för­dern. Also rief ich in der

Zen­trale an, die eine eMail an meinen Betreuer

schickte. Schon ein paar Tage später wurde ich

übers Handy ange­ru­fen – hatte aber unpraktischerweise

die Unter­la­gen gerade nicht bei mir.

Mein Vor­schlag, die Infos zu mailen, wurde abgelehnt.

Statt­des­sen sollte ich mich wieder melden.

Kaum zuhause, rief ich wieder in der Zentrale

an. Das Spiel begann von vorn – bloß dass

ich dies­mal darauf vor­be­rei­tet war und die Papiere

immer parat hatte. Trotz­dem sollte ich lieber

mal per­sön­lich vorbeikommen.

Also bekam ich ent­ge­gen der übli­chen Prozedur

schon alle Unter­la­gen von der Initia­tive gemailt,

um dann zu erfah­ren, dass mein Betreuer

so eine För­de­rung für „etwas ver­früht” hielt, da

ich gerade mal ein paar Wochen arbeits­los gemeldet

war. Dafür konn­ten wir die Unterlagen

abglei­chen – zum Bei­spiel mich als „arbeits­su­chend“

ein­stu­fen. Ach, bisher war ich gar nicht

arbeits­su­chend? Okay. Außer­dem sollte ich unterschreiben,

dass ich eine „inten­sive bundesweite

Stel­len­su­che (u. a. Nut­zung von Internet)“

durch­füh­ren wurde. Ja, jetzt wusste ich endlich,

was zu tun sei. Zum Glück hatte ich kurz danach

meinen ersten Job in der Tasche. Tschüssikowsi,

Arbeits­lo­sig­keit!