Krankenversicherung

Im Dschun­gel der Kran­ken­ver­si­che­run­gen ver­liert so man­cher leicht den Über­blick: Welche Kran­ken­kasse muss ich wählen? Wann ist es güns­tig, die Ver­si­che­rung zu wech­seln. Wie viel darf ich eigent­lich verdienen?

Das fol­gende Kran­ken­ver­si­che­rungs-FAQ und der Info­text “Kran­ken­ver­si­che­rung für Stu­die­rende” helfen bei der Ori­en­tie­rung, im Adress­teil sind zudem die wich­tigs­ten Anlauf­stel­len verzeichnet.

Überblick

FAQ Krankenversicherung — Häufig gestellte Fragen

All­ge­meine Fragen

Vor Beginn des Studiums

Wäh­rend des Studiums

 Zu Ende des Studiums

Krankenversicherung für Studierende — ein Überblick

Ein Blick zurück

Ganz schön kompliziert…

Pri­vate und Gesetzliche

Das Methu­sal­em­pro­blem

Die Qual der Wahl

Gesetz­lich ver­si­cherte Studenten

Privat ver­si­cherte Studenten

Adressteil

 

 

 

FAQ Krankenverischerung — Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Gesetz­li­che und pri­vate [int­link id=“816” type=“post”]Krankenversicherungen[/intlink]. Wo ist eigent­lich der Unterschied?

Die Pri­va­ten ver­si­chern dem Risi­ko­prin­zip: je höher das Risiko, umso stär­ker stei­gen die Prä­mien. Der “Ver­si­che­rungs­fall” tritt ein, wenn der Ver­si­cherte krank wird. Da bei jungen und gesun­den Men­schen die Wahr­schein­lich­keit einer Erkran­kung rela­tiv gering ist, sind auch die Prä­mien nied­rig. Mit dem Alter, bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen steigt dieses Risiko aber. Und mit ihm die Prä­mien. Die Gesetz­li­chen rich­ten ihren Bei­träge dage­gen vor­wie­gend nach dem Ein­kom­men, also unab­hän­gig von Kran­ken­ge­schichte oder Alter. Beson­der­heit ist die kos­ten­lose Fami­li­en­ver­si­che­rung und der ein­heit­li­che Studententarif.

 

 

In den Medien höre ich stän­dig ” Gesund­heits­re­form”. Wie wirken sich die neuen Rege­lun­gen auf mich als Stu­dent aus?

Für gesetz­lich ver­si­cherte Stu­den­ten an einer aus­län­di­schen Hoch­schule gelten seit April 2007 die­sel­ben Kri­te­rien und Bei­träge wie für ver­si­che­rungs­pflich­tige Stu­den­ten hier­zu­lande. Privat ver­si­cherte Stu­den­ten, deren Ver­si­che­rung endete, weil sie die Bei­träge nicht gezahlt haben, müssen nun wieder von der PKV ver­si­chert werden.

 

 

Obwohl ich gesetz­lich ver­si­chert bin, möchte ich auf Leis­tun­gen wie Homöo­pa­thie und andere alter­na­tive Heil­me­tho­den ungern ver­zich­ten. Welche Mög­lich­kei­ten habe ich?

Viele Stu­den­ten denken, dass sie bestimmte Leis­tun­gen nur bei den Pri­va­ten krie­gen, was oft nicht stimmt. Daher soll­ten sie sich vorher bei ihrer Kasse infor­mie­ren. Außer­dem gibt es spe­zi­elle Ver­trags­ärzte, die alter­na­tive Heil­me­tho­den anbie­ten. Zudem kann man sich mitt­ler­weile für bestimmte Berei­che privat zusatzversichern.

 

 

Ich treibe Sport und lebe sehr gesund. Kann ich mir das von meiner KV hono­rie­ren lassen?

Einige Kran­ken­kas­sen bieten Wahl­ta­rife an. Man kann sich so in man­chen Fällen Prä­mien aus­zah­len lassen, falls keine Leis­tun­gen in Anspruch genom­men wurden. Viele Kassen betei­li­gen sich außer­dem an Bewe­gungs­kur­sen oder beim Fitness-Studio.

 

 

Wie lange besteht die Ver­si­che­rungs­pflicht als Student?

Die stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rung endet mit Abschluss des Stu­di­ums. Wird vor Ende des Stu­di­ums das 14. Fach­se­mes­ter abge­schlos­sen oder das 30. Lebens­jahr voll­endet, endet die Ver­si­che­rungs­pflicht mit dem Abschluss des Semes­ters, in dem eine dieser Gren­zen zuerst erreicht wird

 

 

 

Vor Beginn des Studiums

Ich habe die Zulas­sung für einen Stu­di­en­gang und bin gesetz­lich ver­si­chert. Was sollte ich beachten?

Meis­tens besteht für Stu­den­ten zu diesem Zeit­punkt noch die kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung. In diesem Fall ändert sich allein durch die Auf­nahme des Stu­di­ums nichts. Bei der Ein­schrei­bung muss er genau das nach­wei­sen. Ein ent­spre­chen­des For­mu­lar gibt’s bei der zustän­di­gen Krankenkasse.

 

 

Ich habe die Zulas­sung für einen Stu­di­en­gang und bin privat ver­si­chert. Was sollte ich beachten?

In jedem Fall muss sich der Stu­dent an eine gesetz­li­che Kran­ken­kasse seiner Wahl wenden. Dort kann er eine Befrei­ung von der Ver­si­che­rungs­pflicht bean­tra­gen, um wei­ter­hin privat ver­si­chert zu blei­ben. Oder er ver­si­chert sich gesetz­lich zum stu­den­ti­schen Tarif. Der Ent­schluss, privat kran­ken­ver­si­chert zu sein, gilt für das gesamte Stu­dium. Selbst wenn das Stu­di­en­fach oder die Hoch­schule gewech­selt wird, kann diese Ent­schei­dung nicht mehr zurück­ge­nom­men werden. Gegen­über der Uni muss ein Nach­weis über die Befrei­ung oder Ver­si­che­rung erbracht werden.

 

 

Ich habe die Zulas­sung für einen Stu­di­en­gang und bin privat ver­si­chert, bekomme aber staat­li­che Bei­hilfe. Was sollte ich beachten?

Es gelten die glei­chen Rege­lun­gen wie für “normal” Pri­vat­ver­si­cherte. Eine Befrei­ung sollte aller­dings gut über­dacht sein. Endet der Anspruch auf Bei­hilfe wäh­rend des Stu­di­ums, besteht näm­lich keine Mög­lich­keit mehr, in den Stu­den­ten­ta­rif der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu wech­seln! Dann wird der volle pri­vate Satz fällig.

 

 

 

Während des Studiums

Ich bin fami­li­en­ver­si­chert. Was bedeu­tet das eigentlich?

Fami­li­en­ver­si­chert ist man — wie der Name schon sagt — über ein Mit­glied der Fami­lie, also in erster Linie Vater oder Mutter. Man hat so — kos­ten­los — den vollen Krankenversicherungsschutz.

 

 

Wie viel darf ich ver­die­nen, ohne aus der Fami­li­en­ver­si­che­rung zu fallen?

350 Euro darf man monat­lich an Ein­nah­men haben. Bei gering­fü­gi­ger Beschäf­ti­gung — wie dem Mini-Job — sind es 400 Euro. Wer drüber kommt, muss sich selbst ver­si­chern. Ich bin fami­li­en­ver­si­chert, werde aber in den kom­men­den Mona­ten einen regel­mä­ßi­gen Job mit mehr als 400 Euro Ver­dienst haben.

 

 

Wann sollte ich meine KV dar­über in Kennt­nis setzen?

Sofort! Denn sonst kann es ganz schön teuer werden, weil man die Bei­träge auch rück­wir­kend zu zahlen muss.

 

 

Wie hoch sind die Bei­träge für die stu­den­ti­sche Krankenversicherung?

Die Bei­träge werden jedes Jahr für alle gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen ein­heit­lich fest­ge­legt. Ab dem Win­ter­se­mes­ter 2007/2008 bei­spiels­weise rund 60 Euro monat­lich. Wer nicht pünkt­lich zahlt,  gefähr­det seinen Stu­di­en­platz. Nach Mit­tei­lung der Kran­ken­kasse über den Bei­trags­rück­stand muss die Hoch­schule die Exma­tri­ku­la­tion vornehmen.

 

 

Ich möchte ein Prak­ti­kum absol­vie­ren. Wird mir das auf meine stu­den­ti­sche Ver­si­che­rungs­zeit angerechnet?

Ist das Prak­ti­kum in der Stu­di­en­ord­nung vor­ge­schrie­ben und wird wäh­rend des Stu­di­ums aus­ge­übt? Dann wird die Ver­si­che­rungs­pflicht als Stu­dent dadurch nicht unter­bro­chen. Wird wäh­rend des Stu­di­ums frei­wil­lig “prak­ti­ziert”, wird das ver­si­che­rungs­recht­lich wie ein Stu­den­ten­job beur­teilt. Hier spielt der Zeit­punkt und die Dauer des Prak­ti­kums eine Rolle.

 

 

Ich habe meinen Stu­di­en­gang gewech­selt. Was muss ich beachten?

Wer ein kom­plett ande­res Stu­di­en­fach anfängt, also von der Chemie zur Medi­zin wech­selt, bei dem star­tet die Berech­nung der Fach­se­mes­ter wieder bei Null. Bei der Alters­grenze (30. Lebens­jahr) gibt es keinen Neustart!

 

 

Ich möchte eine Fami­lie grün­den. Welche Mög­lich­kei­ten habe ich, Part­ner oder Kind mitzuversichern?

Die Kri­te­rien sind bei allen Gesetz­li­chen gleich. Man kann sein Kind, aber auch seinen Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner kos­ten­los fami­li­en­ver­si­chern. Ist man selber noch fami­li­en­ver­si­chert, kann das Kind unter bestimm­ten Umstän­den bei den Groß­el­tern mit­ver­si­chert werden.

 

 

Ich stu­diere und bin gesetz­lich bzw. privat ver­si­chert. Kann ich wäh­rend des Stu­di­ums wechseln?

Nein. Man muss sich also zu Beginn des Stu­di­ums bzw. Ein­tritt der Ver­si­che­rungs­pflicht als Stu­dent  ent­schei­den. Ledig­lich inner­halb des „Ver­si­che­rungs­sys­tems“ besteht die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­trä­ger zu wech­seln, oder aber nach Ende der stu­den­ti­schen Versicherungspflicht.

 

 

 

Zu Ende des Studiums

Ich habe den Bache­lor gemacht und bin für einen Mas­ter­stu­di­en­gang zuge­las­sen. Was muss ich beachten?

Solange der Abschluss in einem Stu­di­en­fach gemacht wird, gelten die vor­ge­nann­ten Grund­sätze für die Ver­si­che­rungs­pflicht als Stu­dent, welche auf das 14. Fach­se­mes­ter bzw. 30. Lebens­jahr begrenzt ist.

 

 

 

Krankenversicherung für Studierende — ein Überblick

Ein Blick zurück

Die Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es in Deutsch­land schon sehr lange: seit über hun­dert Jahren. Im Laufe der Zeit sind noch wei­tere hin­zu­ge­kom­men, bei­spiels­weise die Unfall- oder die Ren­ten­ver­si­che­rung. Alle Ver­si­che­run­gen zusam­men bilden das soge­nannte soziale Netz. Es soll ver­hin­dern, dass Men­schen — unab­hän­gig von ihrem Ein­kom­men — gegen die Risi­ken des Lebens (wie Krank­heit) geschützt sind, um nicht zu verarmen.

 

 

 

Ganz schön kompliziert…

Ist es auch. Da die ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen erst nach und nach gewach­sen sind, bilden sie heute ein orga­ni­sches Ganzes mit vielen Ver­flech­tun­gen. Posi­tiv for­mu­liert. Aber keine Angst, nur bei der Kran­ken­ver­si­che­rung hat man über­haupt eine Wahl­mög­lich­keit. Alle ande­ren Ver­si­che­run­gen sind mehr oder weni­ger mono­pol­haft ver­wal­tet. Man kann also nicht in die “fal­sche” Kasse ein­zah­len (Zusatz­ver­si­che­run­gen wie die “Ries­ter-Rente” aus­ge­nom­men). Übri­gens: die Kasse ist der Topf, in den gesetz­lich Ver­si­cherte ihre Bei­träge ent­rich­ten und aus dem der nächste Arzt­be­such bezahlt wird. Die Kasse “trägt” also die Ver­si­che­rung. Auch die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen haben einen sol­chen Topf. Der Begriff “Kasse” wird aller­dings nur für die gesetz­li­chen Ver­si­che­run­gen verwendet.

 

 

 

Private und Gesetzliche

Gesetz­li­che und pri­vate Ver­si­che­run­gen sind sehr unter­schied­lich auf­ge­baut: Wäh­rend die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen im Grunde genom­men von ihren Bei­trags­zah­lern selbst ver­wal­tet werden, sind  Pri­vat­ver­si­che­run­gen — wie andere Ver­si­che­run­gen auch — pri­vate Unternehmen.

Auch die Art der Abrech­nung ist ver­schie­den: bei den Gesetz­li­chen rech­nen die Ärzte und Apo­the­ker direkt mit der Kasse ab. Bei den Pri­va­ten hin­ge­gen schickt der Arzt dem Pati­en­ten eine Rech­nung über die “Scha­dens­re­gu­lie­rung”, welche dieser dann bei seiner Ver­si­che­rung einreicht.

Die Art, wie die pri­va­ten oder gesetz­li­chen Tarife erho­ben werden, dif­fe­riert eben­falls stark. Wäh­rend sich die Bei­trags­höhe der gesetz­lich Pflicht­ver­si­cher­ten nach dem Ein­kom­men rich­tet , bemisst sie sich bei den Pri­va­ten nach Alter, Geschlecht und Krankenvorgeschichte.

Dis­ku­tiert wird bei beiden Formen vor allem der Leis­tungs­um­fang. Die Pri­va­ten gewäh­ren den Medi­zi­nern ein grö­ße­res Abrech­nungs­spek­trum. Sie können bei­spiels­weise alter­na­tive Heil­me­tho­den besser abrechnen.

Von den Gesetz­li­chen und ver­schie­de­nen Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen wird jedoch kri­ti­siert, dass die pri­va­ten Prä­mien in den nächs­ten Jahren sehr stark stei­gen werden, wenn sie Ihr der­zei­ti­ges  Leis­tungs­spek­trum bei­be­hal­ten wollen.

 

 

 

Das Methusalemproblem

Das Gesund­heits­we­sen ist selbst ein wenig krank und steht wegen der zuneh­men­den Über­al­te­rung und der ver­bes­ser­ten Behand­lungs­me­tho­den vor großen Her­aus­for­de­run­gen. Eine Frisch­zel­len­kur durch ver­mehrte Gebur­ten blieb bis­lang aus. Mit­tel­fris­tig wird des­halb nur eine Finanz­spritze – sprich höhere Bei­träge – das System am Leben erhal­ten können.

Trotz­dem kann nie­mand genau wissen, wie sich die Dinge in Zukunft ent­wi­ckeln werden. Die Gesund­heits­re­form 2007 sehen ihre Ver­fech­ter als Ver­such, den kom­men­den Pro­ble­men entgegenzuwirken.

Bei­spiels­weise nahmen die Ver­si­che­run­gen früher nie­man­den auf, der vorher nicht ver­si­chert war. Damit sollte ver­hin­dert werden, dass Men­schen erst dann ein­tre­ten, wenn sie krank sind und Unter­stüt­zung benötigen.

Durch die Reform wurde diese “Auf­nah­me­sperre” abge­schafft. Sinn ist, bis 2009 alle heute Nicht­ver­si­cher­ten ins “Boot” zu holen, um den Pool der Bei­trags­zah­ler zu erhöhen.

Alle Ver­si­che­run­gen — ob gesetz­lich oder privat — sind aus den genann­ten Grün­den an jungen und gesun­den Bei­trags­zah­lern — wie den Stu­den­ten — inter­es­siert. Ziel ist es, sie auch nach dem Stu­dium an sich zu binden. Wer sich über Bei­träge und Kosten infor­miert, sollte darum auf jeden Fall meh­rere Mei­nun­gen einholen.

 

 

 

Die Qual der Wahl

Spä­tes­tens bei der Imma­tri­ku­la­tion müsst Ihr Euch wegen der stu­den­ti­schen Ver­si­che­rungs­pflicht für eine Kran­ken­ver­si­che­rung entscheiden.

Wich­tig: wäh­rend des Stu­di­ums kann die Ver­si­che­rung in der Regel nicht gewech­selt werden! Wer bereits den Zenit seines Stu­di­ums über­schrit­ten hat, steht manch­mal eben­falls vor der Wahl.

Was in Eurem Fall güns­tig und sinn­voll ist, hängt vor allem von Eurer Aus­gangs­si­tua­tion ab. Des­we­gen sind im Fol­gen­den gesetz­lich und privat Ver­si­cherte unterschieden.

 

 

 

Gesetzlich versicherte Studenten

Gesetz­lich ver­si­cherte Stu­den­ten haben zwar weni­ger Wahl­mög­lich­kei­ten als privat Ver­si­cherte, dürfen sich des­halb aber auch weni­ger Gedan­ken machen. Wenn Ihr bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kasse ver­si­chert und unter 25 Jahre alt seid, schützt Euch wahr­schein­lich die kos­ten­lose Fami­li­en­ver­si­che­rung. Sie ent­fällt, wenn ihr monat­lich mehr als 350 Euro ver­dient (bzw. 400 Euro als Mini­job) oder das 25. Lebens­jahr über­schrei­tet (BAFöG und die Unter­stüt­zung der Eltern gelten übri­gens nicht als eige­nes Einkommen).

Habt Ihr Zivil- bzw. Wehr­dienst oder ein Frei­wil­li­ges Öko­lo­gi­sches Jahr abge­leis­tet, könnt Ihr eine Ver­län­ge­rung für den ent­spre­chen­den Zeit­raum beantragen.

Ent­fällt die Fami­li­en­ver­si­che­rung, müsst Ihr Euch zu einem ein­heit­li­chen Stu­den­ten­ta­rif selbst ver­si­chern (ab dem 01.10.2007: rund 60 Euro). Da das auch rück­wir­kend gesche­hen kann, soll­tet Ihr Euch recht­zei­tig bei Eurer Kasse melden, um grö­ßere Rück­for­de­run­gen zu vermeiden.

Der Stu­den­ten­ta­rif gilt auch für ein Master-Stu­dium, wobei Ihr Euch über Ab- und Anmel­de­for­ma­li­tä­ten infor­mie­ren soll­tet, um keine Ver­si­che­rungs­aus­fälle zu ris­kie­ren. Ein klarer Kos­ten­vor­teil der Gesetz­li­chen ist die Fami­li­en­ver­si­che­rung: falls ihr wäh­rend oder nach dem Stu­dium eine Fami­lie grün­det, sind Ehe­part­ner und/oder Kind bei­trags­frei mitversichert.

Zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln können wäh­rend des Stu­di­ums nur Stu­den­ten, die das 14. Fach­se­mes­ter (ohne Urlaubs­se­mes­ter) oder das 30. Lebens­jahr erreicht haben. Dann näm­lich ent­fällt die stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht. Die meis­ten Kran­ken­kas­sen bieten danach noch für einige Monate einen Examens­ta­rif an, wel­cher in der Regel immer noch güns­ti­ger als der nor­male Tarif ist.

Wer auf bestimmte Annehm­lich­kei­ten der Pri­va­ten wie alter­na­tive Heil­me­tho­den nicht ver­zich­ten möchte, kann sich privat zusatz­ver­si­chern. Mitt­ler­weile haben auch die meis­ten gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen der­ar­tige Ange­bote im Programm.

 

 

 

Privat versicherte Studenten

Vor dem Stu­dium stehen privat Ver­si­cherte vor der Ent­schei­dung: sie können sich sowohl gesetz­lich als auch privat absi­chern. Für Letz­te­res müssen sie bei der zustän­di­gen Kran­ken­kasse eine Befrei­ung bean­tra­gen. Der Son­der­fall der staat­li­chen Bei­hilfe wird weiter unten näher erklärt.

Da das Ange­bot der Pri­va­ten stark vari­iert, wird hier vor allen Dingen auf den Wech­sel zu den Gesetz­li­chen ein­ge­gan­gen, was nicht bedeu­tet, dass diese immer die güns­tigste Option sind. Wer die Wahl hat, hat die Qual. Erschwe­rend kommt hinzu, dass sich die Ent­schei­dung für oder gegen die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung wäh­rend des Stu­di­ums nicht mehr ändern lässt. Grund­sätz­lich ist zu beden­ken, dass der Ein­tritt in eine gesetz­li­che Kran­ken­kasse nur dem offen steht, der schon zuvor gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert war.

Ein Vor­teil der Gesetz­li­chen ist die Fami­li­en­ver­si­che­rung: wer gesetz­lich ver­si­chert ist, kann den (zukünf­ti­gen) Ehe­part­ner oder das Kind kos­ten­los mit­ver­si­chern. Für den Fall, dass Ihr bei den Pri­va­ten bleibt, muss (zumin­dest) das Kind privat abge­si­chert werden (wenn es nicht über den Part­ner fami­li­en­ver­si­chert werden kann).

Wer nach dem Stu­dium selbst­stän­dig und gleich­zei­tig gesetz­lich ver­si­chert sein will, sollte über eine Mit­glied­schaft in den Gesetz­li­chen wäh­rend des Stu­di­ums nach­den­ken. Nur dann steht einem die Option offen, sich frei­wil­lig gesetz­lich zu ver­si­chern. Auch hier gilt: wer plant, unmit­tel­bar nach dem Stu­dium eine Fami­lie zu grün­den, dem bietet die gesetz­li­che Kran­ken­kasse einen kos­ten­lo­sen Schutz für Kind und Ehepartner.

Sowohl Pri­vate als auch Gesetz­li­che haben güns­tige Tarife für Stu­den­ten, da deren Gesund­heits­kos­ten recht nied­rig sind. Wer sich gesetz­lich ver­si­chert, zahlt den bun­des­weit ein­heit­li­chen Stu­den­ten­ta­rif von rund 60 Euro (ab dem 01.10.2007). Bei den Pri­va­ten vari­iert das Ange­bot stark, Ihr soll­tet also die unter­schied­li­chen Ange­bote ver­glei­chen und Euch Pro­be­ver­träge erstel­len lassen. Wer bei­spiels­weise alter­na­tive Heil­me­tho­den der Schuld­me­di­zin vor­zieht, kann sich mitt­ler­weile auch privat zusatz­ver­si­chern. Ent­spre­chende Ange­bote haben fast alle Kran­ken­ver­si­che­run­gen im Programm.

Zum Schluss noch ein paar Tipps für privat ver­si­cherte Beam­ten­kin­der. Zusätz­lich zu den obigen Über­le­gun­gen soll­tet Ihr beach­ten: die Bei­hilfe ist an das Kin­der­geld gekop­pelt, der Geld­hahn wird also mit seinem Aus­lau­fen eben­falls zuge­dreht (Zivil­dienst, FÖJ o.ä. werden ange­rech­net). Hier heißt es kühl rech­nen: wer privat ver­si­chert bleibt, sollte auf­pas­sen, dass die Bei­hilfe nicht mitten im Stu­dium aus­läuft. Es kann eine böse Über­ra­schung geben, wenn die pri­va­ten Bei­träge dann plötz­lich sprung­haft anstei­gen. Außer­dem kann die Mög­lich­keit einer gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­zeit im spä­te­ren Ver­lauf von Vor­teil sein (s.o.).

 

 

 

 

 

 

Adressteil

 

Bundesministerium für Gesundheit

Bür­ger­te­le­fon des BMG

Fragen zu Ver­si­che­rungs­schutz, Gesund­heits­re­form 2007, zur gesetz­li­chen Krankenversicherung:

01805 669901       Mo-Do  8–18 Uhr, Fr 8–12

http://www.die-gesundheitsreform.de

 

Unab­hän­gige Patientenberatung

01803 117722 (9 ct/min), Mo-Fr 10–18

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

Bera­tungs­stelle Berlin  Ruben­sstraße 84    12157 Berlin-Schö­ne­berg      berlin@​upd-​online.​de      80107825      85629586         Mo.:    14.00–18.00   Di.:      10.00–14.00   Do.:     14.00–18.00   Fr.:      10.00–14.00

Bera­tungs­stelle Pots­dam  Babels­ber­ger Str. 16 (Bahn­hofs­pas­sage, Aus­gang Nord)      14473 Pots­dam              0331200 65 60            Mo.:    14.00–18.00      Di.:      9.00–13.00      Mi.:      nach Ver­ein­ba­rung      Do.:     9.00–13.00 und 14.00–18.00

 

Bund der Ver­si­cher­ten    Post­fach 1153   24547 Hen­s­tedt-Ulz­burg          04193–94222           info@​bundderversicherten.​de      http://www.bundderversicherten.de

 

Verband der gesetzlichen Krankenkassen

Verband der privaten Krankenversicherungen

http://www.pkv.de/

 

 

 

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