Steuern für Studenten
Dürfen Studierende ihr Erststudium von der Steuer absetzen? Mit einem neuen Gesetz sagt die Politik „Nein“ und sorgt für Diskussionsstoff.
Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, kommt nun doch nicht. Studenten, welche die Quittungen für ihre Ausgaben im Erststudium akribisch gesammelt haben, werden diese auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen können. Nach dem Urteil warteten Studierende in ganz Deutschland schon auf ihre erste Steuererklärung im Berufsleben. Schließlich versprach sie ihnen, die Studiengebühren, Kosten für Fachbücher, Notebooks oder auch Studienreisen wieder vom Finanzamt zurückzuerhalten. Den Haushalt würde das jährlich mit rund einer Milliarde Euro belasten. Zu viel für Finanzminister Wolfgang Schäuble. So beschloss der Bundestag am 27. Oktober das „Beitreibungsrichtlinie Umsetzungsgesetz“ und strich den unverhofften Geldsegen. Im Gegenzug wird der Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten von aktuell 4.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Die Neuregelung, die ab dem Jahr 2012 gelten soll, kostet nach Meinung von Experten zwischen acht und neun Millionen Euro, betroffen seien rund 10.000 Steuerzahler. Für den Präsidenten des Deutschen Studentenwerks (DSW) Rolf Dobischat kommt diese Wendung nicht überraschend: „Nach dem Hü durch den Bundesfinanzhof kommt jetzt das Hott durch die Bundesregierung. Das war politisch so zu erwarten.“ Dobischat ärgert sich über die weiterhin fehlende Transparenz der schwarz-gelben Regierung. „Dennoch hinterlässt das Ganze einen Nachgeschmack; man hätte den Studierenden gleich sagen können, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten so rasch und in dem großen Umfang nicht kommen würde.“ Betrachtet man den Machtkampf zwischen Gesetzgebung und Rechtssprechung, so scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Seit 2003 geben die Gerichtshöfe klagenden Studenten recht, woraufhin die Politik ein neues Gesetz auf den Weg bringt und so die Klage vertagt. Auch das DSW hält es für realistisch, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht über die Frage entscheiden wird, ob und wie Studienkosten steuerlich absetzbar sind.