Bundesregierung plant Grundgesetzänderung

Uni­ver­si­tä­ten und Fach­hoch­schu­len können dann vom Bund auch dau­er­haft geför­dert werden / Scha­van: “Deut­li­che Stär­kung der Hochschulen.”

Adlershof (Foto: Berlin Partner -FTB Werbefotografie)

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Bun­des­re­gie­rung hat beschlos­sen, die Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten von Bund und Län­dern im Wis­sen­schafts­be­reich zu erwei­tern. Eine ent­spre­chende Ände­rung des Arti­kels 91b des Grund­ge­set­zes soll noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode rea­li­siert werden. Künf­tig sollen Bund und Länder gemein­sam nicht nur “Vor­ha­ben”, son­dern — dau­er­haft — auch “Ein­rich­tun­gen der Wis­sen­schaft und For­schung an Hoch­schu­len” för­dern können. Bis­lang können vom Bund Ein­rich­tun­gen der wis­sen­schaft­li­chen For­schung nur außer­halb von Hoch­schu­len geför­dert werden.

Hochschulpakt fördern

In der Praxis bedeu­tet dies, dass der Bund wesent­lich stär­ker als bisher sowohl Ver­bin­dun­gen zwi­schen Hoch­schu­len wie auch außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen als auch zwi­schen Hoch­schu­len unter­stüt­zen kann. Künf­tig kann er nicht nur — zeit­lich sowie the­ma­tisch begrenzte — Pro­jekte wie zum Bei­spiel die Exzel­lenz­in­itia­tive oder den Hoch­schul­pakt för­dern, son­dern auch dau­er­haft Insti­tu­tio­nen. “So viel Koope­ra­tion war noch nie”, sagte Annette Scha­van, Bun­des­mi­nis­te­rin für Bil­dung und For­schung. Bund und Länder hätten damit nach einer sol­chen Grund­ge­setz­än­de­rung mehr Mög­lich­kei­ten zur Zusam­men­ar­beit im Wis­sen­schafts­be­reich als vor der Föde­ra­lis­mus­re­form 2006.

Stärkung der Hochschulen

“Die Grund­ge­setz­än­de­rung bedeu­tet eine deut­li­che Stär­kung der Hoch­schu­len, die das Herz­stück unse­res Wis­sen­schafts­sys­tems sind”, sagte Bun­des­for­schungs­mi­nis­te­rin Annette Scha­van. “Damit kommt sie den Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten zugute.” 2017 laufe die Exzel­lenz­in­itia­tive aus, mit der der Bund im Rahmen der bis­he­ri­gen Mög­lich­kei­ten — über Pro­jekt­mit­tel — ein­zelne Vor­ha­ben an Hoch­schu­len för­dert. Des­halb stelle sich die Frage nach einer lang­fris­ti­gen, nach­hal­ti­gen Finan­zie­rung, so Scha­van. “Wir wollen eine stär­kere Inter­na­tio­na­li­sie­rung unse­res Wis­sen­schafts­sys­tems und brau­chen eine dau­er­hafte, an den Hoch­schu­len ange­sie­delte Spit­zen­for­schung, die welt­weit wahr­nehm­bar ist.”

Grundgesetzänderung zum März 2013

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung wird nun einen Refe­ren­ten­ent­wurf erar­bei­ten, der anschlie­ßend zwi­schen den Res­sorts abge­stimmt wird. Danach werden die Länder und die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bände betei­ligt. Der Ent­wurf soll noch vor der Som­mer­pause dem Kabi­nett vor­ge­legt werden. Die Abstim­mun­gen in Bun­des­rat und Bun­des­tag sind für den Herbst geplant. In Kraft treten würde die Grund­ge­setz­än­de­rung nach diesem Zeit­plan zum 1. März 2013.