Einklagen wird teurer
Wer sich in einem NC-Fach einklagt, muss die Anwaltskosten der Hochschule tragen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin. Im Sommer 2005 hatte das Verwaltungsgericht noch geurteilt, dass die Unis diese Kosten selber zu tragen hätten. Wer sich einklagt, stellt einen Antrag bei der Hochschule und bei Gericht. Die Hochschule schickt meist umgehend die Ablehnung, so dass eine zweite Klage nötig ist, damit die Frist der ersten nicht abläuft. Da es sich laut OVG bei der Ablehnung um keine Formsache handelt, dürfe die Uni Rechtsanwälte beschäftigen und die Kosten in Rechnung stellen.