FU: Doktorarbeit in zwei Jahren
Wer an der FU länger als zwei Jahre für die Promotion benötigt, muss nun eine Verlängerung beantragen und diese begründen. Der AStA kritisiert: „Dass die Durchschnitts-Promotionsdauer eher bei fünf als bei zwei Jahren liegt, kümmert die FU-Verwaltung nicht.“ Die Änderung an der FU wurde schon vor zwei Jahren beschlossen, tritt aber erst jetzt in Kraft.