Krankenversicherung
Im Dschungel der Krankenversicherungen verliert so mancher leicht den Überblick: Welche Krankenkasse muss ich wählen? Wann ist es günstig, die Versicherung zu wechseln. Wie viel darf ich eigentlich verdienen?
Das folgende Krankenversicherungs-FAQ und der Infotext “Krankenversicherung für Studierende” helfen bei der Orientierung, im Adressteil sind zudem die wichtigsten Anlaufstellen verzeichnet.
Überblick
FAQ Krankenversicherung — Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Vor Beginn des Studiums
Während des Studiums
Zu Ende des Studiums
Krankenversicherung für Studierende — ein Überblick
Ein Blick zurück
Ganz schön kompliziert…
Private und Gesetzliche
Das Methusalemproblem
Die Qual der Wahl
Gesetzlich versicherte Studenten
Privat versicherte Studenten
Adressteil
FAQ Krankenverischerung — Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Gesetzliche und private [intlink id=“816” type=“post”]Krankenversicherungen[/intlink]. Wo ist eigentlich der Unterschied?
Die Privaten versichern dem Risikoprinzip: je höher das Risiko, umso stärker steigen die Prämien. Der “Versicherungsfall” tritt ein, wenn der Versicherte krank wird. Da bei jungen und gesunden Menschen die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung relativ gering ist, sind auch die Prämien niedrig. Mit dem Alter, bei chronischen Erkrankungen steigt dieses Risiko aber. Und mit ihm die Prämien. Die Gesetzlichen richten ihren Beiträge dagegen vorwiegend nach dem Einkommen, also unabhängig von Krankengeschichte oder Alter. Besonderheit ist die kostenlose Familienversicherung und der einheitliche Studententarif.
In den Medien höre ich ständig ” Gesundheitsreform”. Wie wirken sich die neuen Regelungen auf mich als Student aus?
Für gesetzlich versicherte Studenten an einer ausländischen Hochschule gelten seit April 2007 dieselben Kriterien und Beiträge wie für versicherungspflichtige Studenten hierzulande. Privat versicherte Studenten, deren Versicherung endete, weil sie die Beiträge nicht gezahlt haben, müssen nun wieder von der PKV versichert werden.
Obwohl ich gesetzlich versichert bin, möchte ich auf Leistungen wie Homöopathie und andere alternative Heilmethoden ungern verzichten. Welche Möglichkeiten habe ich?
Viele Studenten denken, dass sie bestimmte Leistungen nur bei den Privaten kriegen, was oft nicht stimmt. Daher sollten sie sich vorher bei ihrer Kasse informieren. Außerdem gibt es spezielle Vertragsärzte, die alternative Heilmethoden anbieten. Zudem kann man sich mittlerweile für bestimmte Bereiche privat zusatzversichern.
Ich treibe Sport und lebe sehr gesund. Kann ich mir das von meiner KV honorieren lassen?
Einige Krankenkassen bieten Wahltarife an. Man kann sich so in manchen Fällen Prämien auszahlen lassen, falls keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Viele Kassen beteiligen sich außerdem an Bewegungskursen oder beim Fitness-Studio.
Wie lange besteht die Versicherungspflicht als Student?
Die studentische Krankenversicherung endet mit Abschluss des Studiums. Wird vor Ende des Studiums das 14. Fachsemester abgeschlossen oder das 30. Lebensjahr vollendet, endet die Versicherungspflicht mit dem Abschluss des Semesters, in dem eine dieser Grenzen zuerst erreicht wird
Vor Beginn des Studiums
Ich habe die Zulassung für einen Studiengang und bin gesetzlich versichert. Was sollte ich beachten?
Meistens besteht für Studenten zu diesem Zeitpunkt noch die kostenfreie Familienversicherung. In diesem Fall ändert sich allein durch die Aufnahme des Studiums nichts. Bei der Einschreibung muss er genau das nachweisen. Ein entsprechendes Formular gibt’s bei der zuständigen Krankenkasse.
Ich habe die Zulassung für einen Studiengang und bin privat versichert. Was sollte ich beachten?
In jedem Fall muss sich der Student an eine gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl wenden. Dort kann er eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, um weiterhin privat versichert zu bleiben. Oder er versichert sich gesetzlich zum studentischen Tarif. Der Entschluss, privat krankenversichert zu sein, gilt für das gesamte Studium. Selbst wenn das Studienfach oder die Hochschule gewechselt wird, kann diese Entscheidung nicht mehr zurückgenommen werden. Gegenüber der Uni muss ein Nachweis über die Befreiung oder Versicherung erbracht werden.
Ich habe die Zulassung für einen Studiengang und bin privat versichert, bekomme aber staatliche Beihilfe. Was sollte ich beachten?
Es gelten die gleichen Regelungen wie für “normal” Privatversicherte. Eine Befreiung sollte allerdings gut überdacht sein. Endet der Anspruch auf Beihilfe während des Studiums, besteht nämlich keine Möglichkeit mehr, in den Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln! Dann wird der volle private Satz fällig.
Während des Studiums
Ich bin familienversichert. Was bedeutet das eigentlich?
Familienversichert ist man — wie der Name schon sagt — über ein Mitglied der Familie, also in erster Linie Vater oder Mutter. Man hat so — kostenlos — den vollen Krankenversicherungsschutz.
Wie viel darf ich verdienen, ohne aus der Familienversicherung zu fallen?
350 Euro darf man monatlich an Einnahmen haben. Bei geringfügiger Beschäftigung — wie dem Mini-Job — sind es 400 Euro. Wer drüber kommt, muss sich selbst versichern. Ich bin familienversichert, werde aber in den kommenden Monaten einen regelmäßigen Job mit mehr als 400 Euro Verdienst haben.
Wann sollte ich meine KV darüber in Kenntnis setzen?
Sofort! Denn sonst kann es ganz schön teuer werden, weil man die Beiträge auch rückwirkend zu zahlen muss.
Wie hoch sind die Beiträge für die studentische Krankenversicherung?
Die Beiträge werden jedes Jahr für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegt. Ab dem Wintersemester 2007/2008 beispielsweise rund 60 Euro monatlich. Wer nicht pünktlich zahlt, gefährdet seinen Studienplatz. Nach Mitteilung der Krankenkasse über den Beitragsrückstand muss die Hochschule die Exmatrikulation vornehmen.
Ich möchte ein Praktikum absolvieren. Wird mir das auf meine studentische Versicherungszeit angerechnet?
Ist das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben und wird während des Studiums ausgeübt? Dann wird die Versicherungspflicht als Student dadurch nicht unterbrochen. Wird während des Studiums freiwillig “praktiziert”, wird das versicherungsrechtlich wie ein Studentenjob beurteilt. Hier spielt der Zeitpunkt und die Dauer des Praktikums eine Rolle.
Ich habe meinen Studiengang gewechselt. Was muss ich beachten?
Wer ein komplett anderes Studienfach anfängt, also von der Chemie zur Medizin wechselt, bei dem startet die Berechnung der Fachsemester wieder bei Null. Bei der Altersgrenze (30. Lebensjahr) gibt es keinen Neustart!
Ich möchte eine Familie gründen. Welche Möglichkeiten habe ich, Partner oder Kind mitzuversichern?
Die Kriterien sind bei allen Gesetzlichen gleich. Man kann sein Kind, aber auch seinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner kostenlos familienversichern. Ist man selber noch familienversichert, kann das Kind unter bestimmten Umständen bei den Großeltern mitversichert werden.
Ich studiere und bin gesetzlich bzw. privat versichert. Kann ich während des Studiums wechseln?
Nein. Man muss sich also zu Beginn des Studiums bzw. Eintritt der Versicherungspflicht als Student entscheiden. Lediglich innerhalb des „Versicherungssystems“ besteht die Möglichkeit, den Versicherungsträger zu wechseln, oder aber nach Ende der studentischen Versicherungspflicht.
Zu Ende des Studiums
Ich habe den Bachelor gemacht und bin für einen Masterstudiengang zugelassen. Was muss ich beachten?
Solange der Abschluss in einem Studienfach gemacht wird, gelten die vorgenannten Grundsätze für die Versicherungspflicht als Student, welche auf das 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr begrenzt ist.
Krankenversicherung für Studierende — ein Überblick
Ein Blick zurück
Die Krankenversicherung gibt es in Deutschland schon sehr lange: seit über hundert Jahren. Im Laufe der Zeit sind noch weitere hinzugekommen, beispielsweise die Unfall- oder die Rentenversicherung. Alle Versicherungen zusammen bilden das sogenannte soziale Netz. Es soll verhindern, dass Menschen — unabhängig von ihrem Einkommen — gegen die Risiken des Lebens (wie Krankheit) geschützt sind, um nicht zu verarmen.
Ganz schön kompliziert…
Ist es auch. Da die einzelnen Versicherungen erst nach und nach gewachsen sind, bilden sie heute ein organisches Ganzes mit vielen Verflechtungen. Positiv formuliert. Aber keine Angst, nur bei der Krankenversicherung hat man überhaupt eine Wahlmöglichkeit. Alle anderen Versicherungen sind mehr oder weniger monopolhaft verwaltet. Man kann also nicht in die “falsche” Kasse einzahlen (Zusatzversicherungen wie die “Riester-Rente” ausgenommen). Übrigens: die Kasse ist der Topf, in den gesetzlich Versicherte ihre Beiträge entrichten und aus dem der nächste Arztbesuch bezahlt wird. Die Kasse “trägt” also die Versicherung. Auch die privaten Krankenversicherungen haben einen solchen Topf. Der Begriff “Kasse” wird allerdings nur für die gesetzlichen Versicherungen verwendet.
Private und Gesetzliche
Gesetzliche und private Versicherungen sind sehr unterschiedlich aufgebaut: Während die gesetzlichen Krankenkassen im Grunde genommen von ihren Beitragszahlern selbst verwaltet werden, sind Privatversicherungen — wie andere Versicherungen auch — private Unternehmen.
Auch die Art der Abrechnung ist verschieden: bei den Gesetzlichen rechnen die Ärzte und Apotheker direkt mit der Kasse ab. Bei den Privaten hingegen schickt der Arzt dem Patienten eine Rechnung über die “Schadensregulierung”, welche dieser dann bei seiner Versicherung einreicht.
Die Art, wie die privaten oder gesetzlichen Tarife erhoben werden, differiert ebenfalls stark. Während sich die Beitragshöhe der gesetzlich Pflichtversicherten nach dem Einkommen richtet , bemisst sie sich bei den Privaten nach Alter, Geschlecht und Krankenvorgeschichte.
Diskutiert wird bei beiden Formen vor allem der Leistungsumfang. Die Privaten gewähren den Medizinern ein größeres Abrechnungsspektrum. Sie können beispielsweise alternative Heilmethoden besser abrechnen.
Von den Gesetzlichen und verschiedenen Patientenorganisationen wird jedoch kritisiert, dass die privaten Prämien in den nächsten Jahren sehr stark steigen werden, wenn sie Ihr derzeitiges Leistungsspektrum beibehalten wollen.
Das Methusalemproblem
Das Gesundheitswesen ist selbst ein wenig krank und steht wegen der zunehmenden Überalterung und der verbesserten Behandlungsmethoden vor großen Herausforderungen. Eine Frischzellenkur durch vermehrte Geburten blieb bislang aus. Mittelfristig wird deshalb nur eine Finanzspritze – sprich höhere Beiträge – das System am Leben erhalten können.
Trotzdem kann niemand genau wissen, wie sich die Dinge in Zukunft entwickeln werden. Die Gesundheitsreform 2007 sehen ihre Verfechter als Versuch, den kommenden Problemen entgegenzuwirken.
Beispielsweise nahmen die Versicherungen früher niemanden auf, der vorher nicht versichert war. Damit sollte verhindert werden, dass Menschen erst dann eintreten, wenn sie krank sind und Unterstützung benötigen.
Durch die Reform wurde diese “Aufnahmesperre” abgeschafft. Sinn ist, bis 2009 alle heute Nichtversicherten ins “Boot” zu holen, um den Pool der Beitragszahler zu erhöhen.
Alle Versicherungen — ob gesetzlich oder privat — sind aus den genannten Gründen an jungen und gesunden Beitragszahlern — wie den Studenten — interessiert. Ziel ist es, sie auch nach dem Studium an sich zu binden. Wer sich über Beiträge und Kosten informiert, sollte darum auf jeden Fall mehrere Meinungen einholen.
Die Qual der Wahl
Spätestens bei der Immatrikulation müsst Ihr Euch wegen der studentischen Versicherungspflicht für eine Krankenversicherung entscheiden.
Wichtig: während des Studiums kann die Versicherung in der Regel nicht gewechselt werden! Wer bereits den Zenit seines Studiums überschritten hat, steht manchmal ebenfalls vor der Wahl.
Was in Eurem Fall günstig und sinnvoll ist, hängt vor allem von Eurer Ausgangssituation ab. Deswegen sind im Folgenden gesetzlich und privat Versicherte unterschieden.
Gesetzlich versicherte Studenten
Gesetzlich versicherte Studenten haben zwar weniger Wahlmöglichkeiten als privat Versicherte, dürfen sich deshalb aber auch weniger Gedanken machen. Wenn Ihr bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und unter 25 Jahre alt seid, schützt Euch wahrscheinlich die kostenlose Familienversicherung. Sie entfällt, wenn ihr monatlich mehr als 350 Euro verdient (bzw. 400 Euro als Minijob) oder das 25. Lebensjahr überschreitet (BAFöG und die Unterstützung der Eltern gelten übrigens nicht als eigenes Einkommen).
Habt Ihr Zivil- bzw. Wehrdienst oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr abgeleistet, könnt Ihr eine Verlängerung für den entsprechenden Zeitraum beantragen.
Entfällt die Familienversicherung, müsst Ihr Euch zu einem einheitlichen Studententarif selbst versichern (ab dem 01.10.2007: rund 60 Euro). Da das auch rückwirkend geschehen kann, solltet Ihr Euch rechtzeitig bei Eurer Kasse melden, um größere Rückforderungen zu vermeiden.
Der Studententarif gilt auch für ein Master-Studium, wobei Ihr Euch über Ab- und Anmeldeformalitäten informieren solltet, um keine Versicherungsausfälle zu riskieren. Ein klarer Kostenvorteil der Gesetzlichen ist die Familienversicherung: falls ihr während oder nach dem Studium eine Familie gründet, sind Ehepartner und/oder Kind beitragsfrei mitversichert.
Zur privaten Krankenversicherung wechseln können während des Studiums nur Studenten, die das 14. Fachsemester (ohne Urlaubssemester) oder das 30. Lebensjahr erreicht haben. Dann nämlich entfällt die studentische Krankenversicherungspflicht. Die meisten Krankenkassen bieten danach noch für einige Monate einen Examenstarif an, welcher in der Regel immer noch günstiger als der normale Tarif ist.
Wer auf bestimmte Annehmlichkeiten der Privaten wie alternative Heilmethoden nicht verzichten möchte, kann sich privat zusatzversichern. Mittlerweile haben auch die meisten gesetzlichen Krankenkassen derartige Angebote im Programm.
Privat versicherte Studenten
Vor dem Studium stehen privat Versicherte vor der Entscheidung: sie können sich sowohl gesetzlich als auch privat absichern. Für Letzteres müssen sie bei der zuständigen Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Der Sonderfall der staatlichen Beihilfe wird weiter unten näher erklärt.
Da das Angebot der Privaten stark variiert, wird hier vor allen Dingen auf den Wechsel zu den Gesetzlichen eingegangen, was nicht bedeutet, dass diese immer die günstigste Option sind. Wer die Wahl hat, hat die Qual. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Entscheidung für oder gegen die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums nicht mehr ändern lässt. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse nur dem offen steht, der schon zuvor gesetzlich krankenversichert war.
Ein Vorteil der Gesetzlichen ist die Familienversicherung: wer gesetzlich versichert ist, kann den (zukünftigen) Ehepartner oder das Kind kostenlos mitversichern. Für den Fall, dass Ihr bei den Privaten bleibt, muss (zumindest) das Kind privat abgesichert werden (wenn es nicht über den Partner familienversichert werden kann).
Wer nach dem Studium selbstständig und gleichzeitig gesetzlich versichert sein will, sollte über eine Mitgliedschaft in den Gesetzlichen während des Studiums nachdenken. Nur dann steht einem die Option offen, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Auch hier gilt: wer plant, unmittelbar nach dem Studium eine Familie zu gründen, dem bietet die gesetzliche Krankenkasse einen kostenlosen Schutz für Kind und Ehepartner.
Sowohl Private als auch Gesetzliche haben günstige Tarife für Studenten, da deren Gesundheitskosten recht niedrig sind. Wer sich gesetzlich versichert, zahlt den bundesweit einheitlichen Studententarif von rund 60 Euro (ab dem 01.10.2007). Bei den Privaten variiert das Angebot stark, Ihr solltet also die unterschiedlichen Angebote vergleichen und Euch Probeverträge erstellen lassen. Wer beispielsweise alternative Heilmethoden der Schuldmedizin vorzieht, kann sich mittlerweile auch privat zusatzversichern. Entsprechende Angebote haben fast alle Krankenversicherungen im Programm.
Zum Schluss noch ein paar Tipps für privat versicherte Beamtenkinder. Zusätzlich zu den obigen Überlegungen solltet Ihr beachten: die Beihilfe ist an das Kindergeld gekoppelt, der Geldhahn wird also mit seinem Auslaufen ebenfalls zugedreht (Zivildienst, FÖJ o.ä. werden angerechnet). Hier heißt es kühl rechnen: wer privat versichert bleibt, sollte aufpassen, dass die Beihilfe nicht mitten im Studium ausläuft. Es kann eine böse Überraschung geben, wenn die privaten Beiträge dann plötzlich sprunghaft ansteigen. Außerdem kann die Möglichkeit einer gesetzlichen Versicherungszeit im späteren Verlauf von Vorteil sein (s.o.).
Adressteil
Bundesministerium für Gesundheit
Bürgertelefon des BMG
Fragen zu Versicherungsschutz, Gesundheitsreform 2007, zur gesetzlichen Krankenversicherung:
01805 669901 Mo-Do 8–18 Uhr, Fr 8–12
http://www.die-gesundheitsreform.de
Unabhängige Patientenberatung
01803 117722 (9 ct/min), Mo-Fr 10–18
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de
Beratungsstelle Berlin Rubensstraße 84 12157 Berlin-Schöneberg berlin@upd-online.de 80107825 85629586 Mo.: 14.00–18.00 Di.: 10.00–14.00 Do.: 14.00–18.00 Fr.: 10.00–14.00
Beratungsstelle Potsdam Babelsberger Str. 16 (Bahnhofspassage, Ausgang Nord) 14473 Potsdam 0331⁄200 65 60 Mo.: 14.00–18.00 Di.: 9.00–13.00 Mi.: nach Vereinbarung Do.: 9.00–13.00 und 14.00–18.00
Bund der Versicherten Postfach 1153 24547 Henstedt-Ulzburg 04193–94222 info@bundderversicherten.de http://www.bundderversicherten.de
Verband der gesetzlichen Krankenkassen
Verband der privaten Krankenversicherungen
http://www.pkv.de/
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