Das nautische ‚Rechts‘

Der Begriff „Steu­er­bord“ stammt von der frü­he­ren Posi­tion des Steuermanns.

Dieser stand seit den Wikin­gern im Heck auf der rech­ten Seite des Schif­fes, wo er es mit einem Ruder lenkte. Die andere Seite des Schif­fes, im Rücken des Steu­er­manns, wird mit Back­bord bezeich­net. Die Farbe des Steuerbord-Positionslichts

ist grün. Die Steu­er­bord­seite galt früher als die „vor­neh­mere“ Seite eines Schiffes.