BAföG nach der Ausbildung
Wer BAföG nach einer Ausbildung beantragt, stößt schnell auf Hürden. Wie erhält man ein elternunabhängiges BAföG?
Der Weg an die Hochschule führt oft über Umwege. Entweder macht man erst eine Ausbildung, um die Wartesemester zu überbrücken, oder man will noch nicht gleich studieren. Viele Studierende erwerben ihr Abitur auch auf dem zweiten Bildungsweg. Diesen Weg ging auch Lucy. Mit 16 und mittlerer Reife ging sie von der Gesamtschule ab und zog der Liebe wegen von Berlin nach Bayern. Damals versicherte sie ihren Eltern, dass sie nicht mehr studieren wolle und sich dafür eine Ausbildungsstelle suchen werde. Nach einer abgebrochenen Ausbildung beim Anwalt in München und diversen Gelegenheitsjobs begann sie eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau in einem Provinzeinrichtungshaus. Ihre Eltern unterstützten sie während der ganzen Zeit finanziell. Mit dem Abschluss in der Tasche verließ sie die Einöde der ländlichen Gegend und die Eintönigkeit jener sinnentleerten Arbeit und zog zurück nach Berlin.
Spießrutenlauf durch das BAföG
Problemlos und mit guten Noten erwarb sie hier ihre allgemeine Hochschulreife. „Doch dann begannen die Probleme und der Behördenmarathon“, sagt sie. Lucy wurde zwar während der Schulzeit staatlich durch BAföG unterstützt, doch als 26-jährige Studentin sollte sie sich wieder auf den Geldbeutel ihrer Eltern verlassen, die noch dazu nicht mit ihren Plänen einverstanden waren. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kennt jedoch strenge Grenzen für den Erhalt der elternunabhängigen Förderung und ist wie alle Gesetze grundsätzlich allgemein formuliert. Es gibt aber Möglichkeiten, diesestrikten Regelungen zu umgehen, denn die pauschalen Festlegungen halten den Einzelfallprüfungen oft nicht stand. In „Abitur- Lehre-Studium“-Fällen besteht die Unterhaltspflicht der Eltern nämlich nur, wenn das Studium in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Berufsausbildung steht. Dies trifft auf die Bankkauffrau, die BWL studiert zu, oder auch auf den Gärtner im Gartenbau- Studiengang. Studiert man beispielsweise Kunst oder Politik, besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht. Gleiches gilt laut Rechtsprechung für die, die ihre Hochschulreife erst nach Beendigung der Ausbildung erwerben. Dahinter steckt der Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches – § 1610 (2) –, dass die Eltern nur eine Ausbildung finanzieren müssen.
Formblätter als Hilfsmittel
Da man nicht immer darauf hingewiesen wird, lohnt es sich beim Studentenwerk aktiv nach dem Vorausleistungsverfahren zu fragen. Lucy wurde erst nach wiederholten Nachfragen darauf aufmerksam. Dem regulären Erstantrag legte sie das Formblatt 8 „Antrag auf Vorausleistung“ bei. Dabei erklärten sowohl Lucy, als auch ihre Eltern, dass sie das Bestehen der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht anzweifeln, da bereits finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung geleistet wurde, die zudem in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit Lucys künftigem Studium „Soziale Arbeit“ steht. „Die erste Leistung erhielt ich wie viele meiner Kommilitonen Ende November. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Fall geprüft werde, anschließend wird entschieden, ob das Amt den Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern geltend macht.“ Wird ein Vorausleistungsverfahren abgewiesen, müssen die Eltern alle schon geleisteten Zahlungen an das Studentenwerk zurückerstatten und den künftige Unterhalt übernehmen. Im März erhielt Lucy dann die Bestätigung. Ihre Eltern müssen nicht für ihren Unterhalt aufkommen. Bei allen weiteren Anträgen muss sie, analog zur elternunabhängigen Förderung, die Einkommensverhältnisse ihrer Eltern nicht mehr offen legen. Genau so ist der Studierende nach Ausbildungsende verpflichtet, die Hälfte der Förderung an den Staat zurückzuzahlen.
Die Zeit zahlt sich aus
Um sich bereits im Vorfeld Klarheit zu verschaffen, ob man in den Genuss dieser Förderung kommt, kann man beim Studentenwerk einen Antrag auf Vorabentscheid stellen. Dieser Bescheid ist dann für das Studentenwerk ein Jahr bindend. Lucy ist froh, dass sie sich für diese zweite Ausbildung entschieden hat. Nach Beendigung ihres Studiums will sie im Jugendamt arbeiten, um Kindern und Jugendlichen zu helfen. „Ich rate jedem, hier Zeit zu investieren, um die Leistungen, die einem zustehen, auch zu erhalten. Ein Studium ist oft nur und meistens viel besser zu bewältigen, wenn man für seinen Lebensunterhalt nicht zusätzlich arbeiten muss.“
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