BAföG nach der Ausbildung

Wer BAföG nach einer Aus­bil­dung bean­tragt, stößt schnell auf Hürden. Wie erhält man ein eltern­un­ab­hän­gi­ges BAföG?

Von der Ausbildung in eine andere Welt (Foto: Bettina Jungwirth).

Der Weg an die Hoch­schule führt oft über Umwege. Ent­we­der macht man erst eine Aus­bil­dung, um die War­te­se­mes­ter zu über­brü­cken, oder man will noch nicht gleich stu­die­ren. Viele Stu­die­rende erwer­ben ihr Abitur auch auf dem zwei­ten Bil­dungs­weg. Diesen Weg ging auch Lucy. Mit 16 und mitt­le­rer Reife ging sie von der Gesamt­schule ab und zog der Liebe wegen von Berlin nach Bayern. Damals ver­si­cherte sie ihren Eltern, dass sie nicht mehr stu­die­ren wolle und sich dafür eine Aus­bil­dungs­stelle suchen werde. Nach einer abge­bro­che­nen Aus­bil­dung beim Anwalt in Mün­chen und diver­sen Gele­gen­heits­jobs begann sie eine Aus­bil­dung zur Ein­zel­han­dels­kauf­frau in einem Pro­vin­zein­rich­tungs­haus. Ihre Eltern unter­stütz­ten sie wäh­rend der ganzen Zeit finan­zi­ell. Mit dem Abschluss in der Tasche ver­ließ sie die Einöde der länd­li­chen Gegend und die Ein­tö­nig­keit jener sinn­ent­leer­ten Arbeit und zog zurück nach Berlin.

Spießrutenlauf durch das BAföG

Pro­blem­los und mit guten Noten erwarb sie hier ihre all­ge­meine Hoch­schul­reife. „Doch dann began­nen die Pro­bleme und der Behör­den­ma­ra­thon“, sagt sie. Lucy wurde zwar wäh­rend der Schul­zeit staat­lich durch BAföG unter­stützt, doch als 26-jäh­rige Stu­den­tin sollte sie sich wieder auf den Geld­beu­tel ihrer Eltern ver­las­sen, die noch dazu nicht mit ihren Plänen ein­ver­stan­den waren. Das Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz kennt jedoch strenge Gren­zen für den Erhalt der eltern­un­ab­hän­gi­gen För­de­rung und ist wie alle Gesetze grund­sätz­lich all­ge­mein for­mu­liert. Es gibt aber Mög­lich­kei­ten, die­se­strik­ten Rege­lun­gen zu umge­hen, denn die pau­scha­len Fest­le­gun­gen halten den Ein­zel­fall­prü­fun­gen oft nicht stand. In „Abitur- Lehre-Studium“-Fällen besteht die Unter­halts­pflicht der Eltern näm­lich nur, wenn das Stu­dium in einem inhalt­li­chen und zeit­li­chen Zusam­men­hang mit der Berufs­aus­bil­dung steht. Dies trifft auf die Bank­kauf­frau, die BWL stu­diert zu, oder auch auf den Gärt­ner im Gar­ten­bau- Stu­di­en­gang. Stu­diert man bei­spiels­weise Kunst oder Poli­tik, besteht in der Regel keine Unter­halts­pflicht. Glei­ches gilt laut Recht­spre­chung für die, die ihre Hoch­schul­reife erst nach Been­di­gung der Aus­bil­dung erwer­ben. Dahin­ter steckt der Grund­satz des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches – § 1610 (2) –, dass die Eltern nur eine Aus­bil­dung finan­zie­ren müssen.

Formblätter als Hilfsmittel

Da man nicht immer darauf hin­ge­wie­sen wird, lohnt es sich beim Stu­den­ten­werk aktiv nach dem Vor­aus­leis­tungs­ver­fah­ren zu fragen. Lucy wurde erst nach wie­der­hol­ten Nach­fra­gen darauf auf­merk­sam. Dem regu­lä­ren Erst­an­trag legte sie das Form­blatt 8 „Antrag auf Vor­aus­leis­tung“ bei. Dabei erklär­ten sowohl Lucy, als auch ihre Eltern, dass sie das Bestehen der bür­ger­lich-recht­li­chen Unter­halts­pflicht anzwei­feln, da bereits finan­zi­elle Unter­stüt­zung für eine Aus­bil­dung geleis­tet wurde, die zudem in keinem inhalt­li­chen Zusam­men­hang mit Lucys künf­ti­gem Stu­dium „Soziale Arbeit“ steht. „Die erste Leis­tung erhielt ich wie viele meiner Kom­mi­li­to­nen Ende Novem­ber. Mir wurde mit­ge­teilt, dass mein Fall geprüft werde, anschlie­ßend wird ent­schie­den, ob das Amt den Unter­halts­an­spruch gegen­über meinen Eltern gel­tend macht.“ Wird ein Vor­aus­leis­tungs­ver­fah­ren abge­wie­sen, müssen die Eltern alle schon geleis­te­ten Zah­lun­gen an das Stu­den­ten­werk zurück­er­stat­ten und den künf­tige Unter­halt über­neh­men. Im März erhielt Lucy dann die Bestä­ti­gung. Ihre Eltern müssen nicht für ihren Unter­halt auf­kom­men. Bei allen wei­te­ren Anträ­gen muss sie, analog zur eltern­un­ab­hän­gi­gen För­de­rung, die Ein­kom­mens­ver­hält­nisse ihrer Eltern nicht mehr offen legen. Genau so ist der Stu­die­rende nach Aus­bil­dungs­ende ver­pflich­tet, die Hälfte der För­de­rung an den Staat zurückzuzahlen.

Die Zeit zahlt sich aus

Um sich bereits im Vor­feld Klar­heit zu ver­schaf­fen, ob man in den Genuss dieser För­de­rung kommt, kann man beim Stu­den­ten­werk einen Antrag auf Vor­ab­ent­scheid stel­len. Dieser Bescheid ist dann für das Stu­den­ten­werk ein Jahr bin­dend. Lucy ist froh, dass sie sich für diese zweite Aus­bil­dung ent­schie­den hat. Nach Been­di­gung ihres Stu­di­ums will sie im Jugend­amt arbei­ten, um Kin­dern und Jugend­li­chen zu helfen. „Ich rate jedem, hier Zeit zu inves­tie­ren, um die Leis­tun­gen, die einem zuste­hen, auch zu erhal­ten. Ein Stu­dium ist oft nur und meis­tens viel besser zu bewäl­ti­gen, wenn man für seinen Lebens­un­ter­halt nicht zusätz­lich arbei­ten muss.“

Infos zum BAföG

 

1 Kommentar zu BAföG nach der Ausbildung

  1. Singlesprotte // 11. November 2011 um 16:01 //

    ich wurde abge­lehnt, aber hab jetzt mich jetzt beim all­maxx sti­pen­dium bewor­ben http://www.allmaxx.de/stipendium viel­leicht gewinn ich ja :-D

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