Den Mietvertrag richtig lesen

Bevor man als Stu­dent in Berlin einen Miet­ver­trag unter­schreibt, sollte man sich über die wich­tigs­ten Bestand­teile im Klaren sein.

Schlüssel Hat man den Mietvertrag unterschrieben, erhält man den Schlüssel (Foto: Kürschner).

Ihr wollt eine WG in Berlin grün­den und unter­schreibt dem­nächst den Miet­ver­trag? Dann lest euch diese kurze Miet­ver­trag-Check­liste durch und erfahrt, auf was ihr beim Miet­ver­trag — als WG — achten müsst.

Ansprechpartner im Mietvertrag

Im Miet­ver­trag muss ein Ver­mie­ter genannt sein. Oft gibt es einen Ver­wal­ter, der nicht der Besit­zer ist, aber eure WGver­wal­tet. Für euch als WG oder Ein­zel­mie­ter ist dieser Ver­wal­ter euer Ansprech­part­ner wenn es Pro­bleme (Rohr­bruch, Ein­bruch usw.) gibt oder ihr eine Kün­di­gung für die WG-Woh­nung aus­spre­chen möchtet.

Wer ist als Mieter im Mietvertrag genannt?

Wenn ihr eine WG in Berlin grün­det, müsst ihr vorher klären, wer der Mieter ist. Wenn nur einer den Miet­ver­trag unter­schreibt, ist dieser allei­ni­ger Mieter, d.h. Haupt­mie­ter. Der­je­nige haftet als allei­ni­ger Miet­ver­trags­part­ner, z.B. wenn die Miete nicht pünkt­lich ankommt oder die Woh­nung bei Kün­di­gung nicht im ver­ein­bar­ten Zustand über­ge­ben wird.

Ein Mieter, alle Pflichten

Als Mieter kann der­je­nige dann andere WG-Mit­be­woh­ner als Unter­mie­ter ange­ben. Das muss vom Ver­mie­ter geneh­migt werden. Eine Kün­di­gung des Miet­ver­trags — von Seiten der WG-Mieter- kann nur vom WG-Haupt­mie­ter aus­ge­spro­chen werden. Alle ande­ren WG-Mit­be­woh­ner können dann sehr unschön vor voll­endete Tat­sa­chen gestellt werden. Schwie­rig für den WG-Mieter kann es hier auch werden, wenn andere WG-Mit­be­woh­ner plötz­lich aus­zie­hen, denn für die Miete hat sich im Miet­ver­trag nur der WG-Haupt­mie­ter verpflichtet!

Alle WG-Mitbewohner als Mieter im Mietvertrag?

Soll­tet ihr euch dazu ent­schei­den, alle WG-Mieter sein zu wollen und gemein­sam den Miet­ver­trag unter­schrei­ben zu wollen, seid ihr alle WG-Haupt­mie­ter. Das bedeu­tet, dass ihr alle die­sel­ben Rechte und Pflich­ten habt und auch alle haftet. Bei einer WG ist diese Her­an­ge­hens­weise aber zu über­le­gen, denn: alle Geneh­mi­gun­gen müssen so von allen WG-Mie­tern abge­stimmt werden und auch einer Kün­di­gung des WG-Miet­ver­trags müssen alle zustimmen.

Miete von allen WG-Mitbewohnern

Alle Bewoh­ner der WG werden Miet­ver­trags­part­ner. Nun ist jeder WG-Haupt­mie­ter und hat gegen­über dem Ver­mie­ter glei­che Rechte und Pflich­ten. Jeder haftet für alles, also nicht nur für seinen eige­nen Anteil. Soll das Miet­ver­hält­nis gekün­digt werden, d.h. euer WG-Miet­ver­trag been­det werden, müssen alle Ver­trags­part­ner kün­di­gen. Vor­teil ist hier aber, dass alle für die Miete auf­kom­men müssen und diese finan­zi­elle Last nicht auf einem ein­zi­gen WG-Mieter liegt.

Angaben zu WG-Wohnung im Mietvertrag

Der WG-Miet­ver­trag ent­hält genaue Infor­ma­tio­nen zum Miet­ob­jekt, d.h. zu eurer WG-Wohnung.

Im WG-Miet­ver­trag sollte stehen:

 

  • Adresse der WG-Wohnung
  • Lage (Vorderhaus/ Seitenflügel/ Quer­ge­bäude, Etage)
  • Raum­an­gabe
  • zusätz­li­che Räume, Nebenräume
  • Größe der WG
  • Ein­rich­tungs­ge­gen­stände bzw. Ein­bau­ten (Ein­bau­kü­che, Regale, Spüle usw.)

Wenn ihr aus irgend­ei­nem Grund Zwei­fel an der im WG-Miet­ver­trag ange­ge­be­nen Größe der WG-Woh­nung habt, könnt ihr sie auf eigene Kosten über­prü­fen lassen. Warum das wich­tig sein kann? Der Was­ser­ver­brauch eurer WG wird über die Größe der Woh­nung berechnet.

Übergabeprotokoll

Bei Abschluss des WG-Miet­ver­trags soll­tet ihr darauf achten, dass nur Ein­bau­ten im Miet­ver­trag stehen, welche sich in der WG-Woh­nung befin­den. So etwas wird u.a. im Über­ga­be­pro­to­koll fest­ge­hal­ten. Die Wich­tig­keit dieses Pro­to­koll soll­tet ihr nicht unter­schät­zen. Alle Mängel welche euch vor dem Unter­schrei­ben des WG-Miet­ver­trags auf­fal­len, z.B. Risse in den Flie­sen, beschä­digte Ama­tu­ren, beschä­dig­ter Fuß­bo­den usw., soll­ten in diesem Pro­to­koll fest­ge­hal­ten werden. Sollte es zur Kün­di­gung kommen und ihr könnt nicht nach­wei­sen, dass die Schä­den bereits vor eurem Einzug exis­tier­ten, kann das Pro­bleme geben.

Mietspiegel in Berlin

Zur Berech­nung der Net­to­kalt­miete kann man sich den aktu­el­len Ber­li­ner Miet­spie­gel (s.u)  anschauen. Er ist eine Über­sicht über die zum Stich­tag im Durch­schnitt gezahl­ten Mieten für ver­schie­dene Woh­nungs­ty­pen. So wird die so genannte „orts­üb­li­che Ver­gleichs­miete“ ermittelt.
Die Höhe eurer Miete darf max. 20 % über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete liegen, also über­prüft das vor dem Unter­schrei­ben des WG-Mietvertrags.

Mietdauer unbefristet?

Ihr soll­tet im WG-Miet­ver­trag nach­le­sen wie die Miet­dauer gere­gelt ist und wann ihr ggf. eine Kün­di­gung aus­spre­chen könnt. Bei einem unbe­fris­te­te­ten Miet­ver­trag kann man jeder­zeit drei Monate im Voraus kün­di­gen. Miet­erhö­hun­gen sind ent­spre­chend der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete (s.o.) möglich.

Staffelmietvertrag

Bei einem Staf­fel­miet­ver­trag wird ohne Ankün­di­gung in einem Zeit­ab­stand, der im Miet­ver­trag stehen sollte, die Miete erhöht. Das hat den Vor­teil, dass man sich auf die Erhö­hung der Miete vor­be­rei­ten kann, da man darum weiß. Bei einem “nor­ma­len” Ver­trag kann die Miete sehr plötz­lich stei­gen. Es kann in einem sol­chen Miet­ver­trag eine Kün­di­gung für die ersten 4 Jahre aus­ge­schlos­sen werden. Solch ein Miet­ver­trag ist für eine WG nicht unbe­dingt ratsam.

Betriebskosten für die WG

Zu den Betriebs­kos­ten sollte etwas im WG-Miet­ver­trag stehen. Die Betriebs­kos­ten unter­teilt man in kalte und warme Betriebskosten.

Zu den kalten Betriebs­kos­ten gehö­ren u.a.:

 

  • Grund­steuer
  • Stra­ßen­rei­ni­gung, Müllabfuhr
  • Schorn­stein­rei­ni­gung
  • Haus­meis­ter­ser­vice
  • Rei­ni­gung
  • Haus­be­leuch­tung
  • Gemein­schafts­an­ten­nen­an­lage
  • ggf. Betrieb eines Personenaufzuges
  • Was­ser­ver­sor­gung
  • Ent­wäs­se­rung

Zu den warmen Betriebs­kos­ten gehö­ren u.a.:

 

  • Heiz­kos­ten
  • War­tungs­kos­ten
  • Warm­was­ser­ver­brauch

Die Höhe der Betriebs­kos­ten rich­tet sich im ersten Jahr u.a. nach dem Ver­brauch vom Vor­mie­ter. Ihr leis­tet dann eine Vor­aus­zah­lung, die spä­tes­tens 12 Monate nach dem Abrech­nungs­zeit­raum abge­rech­net werden muss. Wenn die Abrech­nung nach diesen 12 Mona­ten in der Post liegt, hat der Ver­mie­ter Pech gehabt!

WG-Mitbewohner mit großem Wasserbedarf

Zu den warmen Betriebs­kos­ten zählt auch euer ver­brauch­tes Wasser und eure Heiz­kos­ten. Gerade in einer WG sollte auf eine gewisse Aus­ge­gli­chen­heit geach­tet werden. Wenn ein WG-Mit­be­woh­ner von Okto­ber bis Mitte Mai die Hei­zung auf vier laufen hat und ein ande­rer WG-Mit­be­woh­ner darauf bedacht ist, lieber drei Pullis anzu­zie­hen, anstatt die Hei­zung anzu­ma­chen, ist das weder gerecht noch sinn­voll. Je nach dem, wie spar­sam ihr wart,  müsst Ihr ent­we­der eine Nach­zah­lung leis­ten oder erhal­tet ein Guthaben.

Abfrage Miet­spie­gel in Berlin

Check­liste Mietvertrag

 

Über Christiane Kürschner (89 Artikel)
2004 bis 2010 Studium (Philosophie, Deutsche Philologie, AVL) an der FU, HU und Uni Bern. 2007 bis 2010 Fachjournalistikstudium. PR-Volontariat bis Juni 2011. Seit Juli 2011 freie Autorin und Texterin. Ihre Leidenschaften: Bücher, Fotografie und Essen- und in allem viel Farben. www.frollein-wortstark.de
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