Berechenbare Karrierewege für die Wissenschaft!
Bildungsgewerkschaft fordert vom Bund konkrete Maßnahmen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich für berechenbare Karrierewege sowie stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft stark. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden zu lange im Unklaren darüber gelassen, ob sie sich dauerhaft auf eine Karriere in Hochschule und Forschung einlassen können. Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten bestimmen ihren Alltag. Wir brauchen eine Reform der Karrierewege und eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen“, erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Karriere an Hochschule, in Forschung
Keller machte deutlich, dass der Bund auch im Rahmen des deutschen Bildungsföderalismus‘ eine Reihe konkreter Handlungsmöglichkeiten habe, um die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. „Die GEW fordert den Bund zu einer aktiven Vergabepolitik auf: Die Finanzierung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollte künftig an die Auflage gebunden werden, dass mit den Bundesgeldern faire Karriereperspektiven und anständige Beschäftigungsbedingungen geschaffen werden“, sagte Keller. „Eine Einrichtung, die der Bund finanziert, muss nachweisen, dass sie über plausible Konzepte für die Personalentwicklung und Gleichstellung verfügt, geltende Tarifverträge einhält und promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Perspektiven für eine dauerhafte Laufbahn eröffnet.“
Familienfeundliche Forschung
Der Bund sollte außerdem sicherstellen, dass die von ihm finanzierten Drittmittelprojekte familienfreundlich umgesetzt werden. „Mutterschutz und Elternzeit müssen auch in Drittmittelprojekten gelten – der Bund muss gewährleisten, dass Beschäftigungsverhältnisse bei Schwangerschaft und Kinderbetreuung anstandslos verlängert werden“, betonte der GEW-Hochschulexperte. In diesem Zusammenhang sei der Bund auch als Gesetzgeber gefordert: „Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss ein Rechtsanspruch von Eltern auf Verlängerung ihrer Zeitverträge verankert werden – dies darf nicht länger der Willkür der Arbeitgeber überlassen bleiben und muss für Haushalts- und Drittmittelstellen gleichermaßen gelten“, machte Keller deutlich.