Berechenbare Karrierewege für die Wissenschaft!

Bil­dungs­ge­werk­schaft for­dert vom Bund kon­krete Maßnahmen 

Foto-Montage: Studenten in Serienherstellung Wie Serienmodelle sollen die Hochschulen hochleistungsfähige Studenten-Produkte ausspucken. Foto: Albrecht Noack

Die Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) macht sich für bere­chen­bare Kar­rie­re­wege sowie sta­bile Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse in der Wis­sen­schaft stark. „Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler werden zu lange im Unkla­ren dar­über gelas­sen, ob sie sich dau­er­haft auf eine Kar­riere in Hoch­schule und For­schung ein­las­sen können. Immer mehr Zeit­ver­träge mit immer kür­ze­ren Lauf­zei­ten bestim­men ihren Alltag. Wir brau­chen eine Reform der Kar­rie­re­wege und eine Ver­bes­se­rung der Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen“, erklärte das für Hoch­schule und For­schung ver­ant­wort­li­che GEW-Vor­stands­mit­glied Andreas Keller in einer Anhö­rung des Bun­des­tags­aus­schus­ses für Bil­dung, For­schung und Technikfolgenabschätzung.

Karriere an Hochschule, in Forschung

Keller machte deut­lich, dass der Bund auch im Rahmen des deut­schen Bil­dungs­fö­de­ra­lis­mus‘ eine Reihe kon­kre­ter Hand­lungs­mög­lich­kei­ten habe, um die Per­spek­ti­ven des wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuch­ses zu ver­bes­sern. „Die GEW for­dert den Bund zu einer akti­ven Ver­ga­be­po­li­tik auf: Die Finan­zie­rung von Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen sollte künf­tig an die Auf­lage gebun­den werden, dass mit den Bun­des­gel­dern faire Kar­rie­re­per­spek­ti­ven und anstän­dige Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen geschaf­fen werden“, sagte Keller. „Eine Ein­rich­tung, die der Bund finan­ziert, muss nach­wei­sen, dass sie über plau­si­ble Kon­zepte für die Per­so­nal­ent­wick­lung und Gleich­stel­lung ver­fügt, gel­tende Tarif­ver­träge ein­hält und pro­mo­vier­ten Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern Per­spek­ti­ven für eine dau­er­hafte Lauf­bahn eröffnet.“

Familienfeundliche Forschung

Der Bund sollte außer­dem sicher­stel­len, dass die von ihm finan­zier­ten Dritt­mit­tel­pro­jekte fami­li­en­freund­lich umge­setzt werden. „Mut­ter­schutz und Eltern­zeit müssen auch in Dritt­mit­tel­pro­jek­ten gelten – der Bund muss gewähr­leis­ten, dass Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse bei Schwan­ger­schaft und Kin­der­be­treu­ung anstands­los ver­län­gert werden“, betonte der GEW-Hoch­schul­ex­perte. In diesem Zusam­men­hang sei der Bund auch als Gesetz­ge­ber gefor­dert: „Im Wis­sen­schafts­zeit­ver­trags­ge­setz muss ein Rechts­an­spruch von Eltern auf Ver­län­ge­rung ihrer Zeit­ver­träge ver­an­kert werden – dies darf nicht länger der Will­kür der Arbeit­ge­ber über­las­sen blei­ben und muss für Haus­halts- und Dritt­mit­tel­stel­len glei­cher­ma­ßen gelten“, machte Keller deutlich.