Migranten: Anerkennung von Qualifikationen
Seit dem 1.4.gilt das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“.
Dieses kurz „Anerkennungsgesetz“ genannte Bundesgesetz verspricht wichtige Änderungen für MigrantInnen, denen ihre ausländischen Berufsqualifikationen bisher nichts auf dem deutschen Arbeitsmarkt genutzt haben. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus können jetzt erstmals alle Personen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen und eine Erwerbstätigkeit anstreben, prüfen lassen, ob ihr Abschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Anerkennung von Qualifikationen ist erleichternd
Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat erwartet, dass das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung sowie Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für einen großen Personenkreis spürbare Erleichterungen bringt: „Viele Einwanderinnen und Einwanderer arbeiten unter ihrem Qualifikationsniveau. Das ist eine Verschleuderung von Potenzial, die durch das neue Gesetz hoffentlich beendet wird. Gerade Berlin mit seinem Gründungsboom kann sich das nicht leisten!“
Anerkennung von Qualifikationen durch Gleichwertigkeitsprüfung
Alle Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen haben jetzt gleichermaßen einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Qualifikationen. „Dadurch entsteht mehr Transparenz. Transparenz für die Zugewanderten über die Verwertbarkeit ihrer Qualifikation aber auch mehr Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die diese Potenziale nutzen, um den Fachkräftebedarfs zu decken.“ Eine wichtige Chance, so Senatorin Kolat weiter, liege darin, dass jetzt auch Berufserfahrungen geltend gemacht werden, smit für den Berufseinstieg genutzt werden können.
Anerkennung von Qualifikationen gegen Berliner Arbeitslosenquote
In Berlin fehlen nach einer Studie der Prognos AG im Jahr 2030 bis zu 460.000 Fachkräfte. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin liegt bei 22,6 Prozent. Bei Menschen ohne Migrationshintergrund liegt sie bei 10,6 Prozent.