Migranten: Anerkennung von Qualifikationen

Seit dem 1.4.gilt das „Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Fest­stel­lung und Aner­ken­nung im Aus­land erwor­be­ner Berufsqualifikationen“. 

Hackesche Höfe Berlin (Foto: Berlin Partner - FTB-Werbefotografie)

Dieses kurz „Aner­ken­nungs­ge­setz“ genannte Bun­des­ge­setz ver­spricht wich­tige Ände­run­gen für Migran­tIn­nen, denen ihre aus­län­di­schen Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen bisher nichts auf dem deut­schen Arbeits­markt genutzt haben. Unab­hän­gig vom Auf­ent­halts­sta­tus können jetzt erst­mals alle Per­so­nen, die über einen aus­län­di­schen Berufs­ab­schluss ver­fü­gen und eine Erwerbs­tä­tig­keit anstre­ben, prüfen lassen, ob ihr Abschluss einem deut­schen Abschluss gleich­wer­tig ist.

 Anerkennung von Qualifikationen ist erleichternd

Die Sena­to­rin für Arbeit, Inte­gra­tion und Frauen, Dilek Kolat erwar­tet, dass das Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Fest­stel­lung sowie Aner­ken­nung im Aus­land erwor­be­ner Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen für einen großen Per­so­nen­kreis spür­bare Erleich­te­run­gen bringt: „Viele Ein­wan­de­rin­nen und Ein­wan­de­rer arbei­ten unter ihrem Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veau. Das ist eine Ver­schleu­de­rung von Poten­zial, die durch das neue Gesetz hof­fent­lich been­det wird. Gerade Berlin mit seinem Grün­dungs­boom kann sich das nicht leisten!“

 Anerkennung von Qualifikationen durch Gleichwertigkeitsprüfung

Alle Per­so­nen mit aus­län­di­schen Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen haben jetzt glei­cher­ma­ßen einen Rechts­an­spruch auf ein Ver­fah­ren der Gleich­wer­tig­keits­prü­fung von aus­län­di­schen Qua­li­fi­ka­tio­nen. „Dadurch ent­steht mehr Trans­pa­renz. Trans­pa­renz für die Zuge­wan­der­ten über die Ver­wert­bar­keit ihrer Qua­li­fi­ka­tion aber auch mehr Trans­pa­renz für Arbeit­ge­ber und Arbeit­ge­be­rin­nen, die diese Poten­ziale nutzen, um den Fach­kräf­te­be­darfs zu decken.“ Eine wich­tige Chance, so Sena­to­rin Kolat weiter, liege darin, dass jetzt auch Berufs­er­fah­run­gen gel­tend gemacht werden, smit für den Berufs­ein­stieg genutzt werden können.

Anerkennung von Qualifikationen gegen Berliner Arbeitslosenquote

In Berlin fehlen nach einer Studie der Pro­g­nos AG im Jahr 2030 bis zu 460.000 Fach­kräfte. Die Arbeits­lo­sen­quote von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in Berlin liegt bei 22,6 Pro­zent. Bei Men­schen ohne Migra­ti­ons­hin­ter­grund liegt sie bei 10,6 Prozent.