Blue Card sinnvoll, Hürden aber zu hoch

HRK-Prä­si­den­tin Mar­gret Win­termman­tel: „Blue Card“ ist sinn­voll, die Hürden für Wis­sen­schaft­ler aber noch immer zu hoch.

Prof. Wintermantel (Foto: Eduard Fiegel).

Das Plenum des Bun­des­ta­ges hat das Gesetz zur Umset­zung der Hoch­qua­li­fi­zier­ten-Richt­li­nie der Euro­päi­schen Union beschlos­sen. Die Prä­si­den­tin der Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz (HRK), Prof. Dr. Mar­gret Win­ter­man­tel, erklärte dazu in Bonn:

Die im Rahmen des Geset­zes ver­ab­schie­de­ten Erleich­te­run­gen sind über­aus sinn­voll. Sie signa­li­sie­ren den wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuchs­kräf­ten, dass sie in Deutsch­land will­kom­men sind und ihre Zukunft hier suchen können. Wir freuen uns, dass wir den begab­ten jungen Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern aus aller Welt, die gern zu uns kommen möch­ten, sowie denen, die schon an unse­ren Hoch­schu­len lernen und for­schen, nun bes­sere Per­spek­ti­ven auf­zei­gen können. Das Gesetz stärkt damit die inter­na­tio­nale Kon­kur­renz­fä­hig­keit der deut­schen Hochschulen.

Aller­dings halten wir die Min­dest­ge­halts­gren­zen nach wie vor für zu hoch. An Hoch­schu­len beschäf­tigte wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter oder auch Pro­mo­vie­rende ver­fü­gen häufig über ein gerin­ge­res Gehalt. Wir schät­zen und brau­chen diese Nach­wuchs­kräfte aus Nicht-EU-Staa­ten Sie stehen für den leben­di­gen inter­na­tio­na­len wis­sen­schaft­li­chen Aus­tausch. Beide Seiten pro­fi­tie­ren lang­fris­tig. Es ist des­halb nicht ein­zu­se­hen, warum sich hier der Auf­ent­halts­ti­tel an Gehalts­gren­zen festmacht.

Zudem soll­ten auch Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­dern, die mit einem so genann­ten For­scher­vi­sum nach Deutsch­land kommen, nach Been­di­gung ihres For­schungs­vor­ha­bens min­des­tens ein Jahr in Deutsch­land blei­ben können, um eine Beschäf­ti­gung im Bereich der For­schung zu suchen. Der­zeit ist diese Mög­lich­keit auf aus­län­di­sche Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten deut­scher Hoch­schu­len beschränkt.

Die Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz hat in der Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach eine Absen­kung der Min­dest­ge­halts­grenze für Hoch­qua­li­fi­zierte sowie Erleich­te­run­gen in Bezug auf die Aus­übung der Erwerbs­tä­tig­keit aus­län­di­scher Absol­ven­ten deut­scher Hoch­schu­len gefor­dert. Mit dem jetzt beschlos­se­nen Gesetz wird als neuer Auf­ent­halts­ti­tel die „Blaue Karte EU“ für Aus­län­der mit einem Hoch­schul­ab­schluss oder einer „durch min­des­tens fünf­jäh­rige Berufs­er­fah­rung nach­ge­wie­sene ver­gleich­bare Qua­li­fi­ka­tion“ eingeführt.

Blaue Karte EU ab 44. 800 Euro Bruttojahresgehalt

Für die Ertei­lung einer „Blauen Karte EU“ wird künf­tig ein Brut­to­jah­res­ge­halt von min­des­tens 44.800 Euro vor­aus­ge­setzt. Für Man­gel­be­rufe wie Ärzte, Mathe­ma­ti­ker oder Natur­wis­sen­schaft­ler liegt die Ein­kom­mens­grenze mit 33.600 Euro noch einmal nied­ri­ger. Dar­über hinaus erleich­tert das Gesetz aus­län­di­schen Absol­ven­ten deut­scher Hoch­schu­len die Auf­nahme einer Beschäf­ti­gung nach erfolg­rei­cher Been­di­gung ihres Stu­di­ums. Anstatt bis­lang 12 Monate können diese künf­tig 18 Monate lang ohne Ein­schrän­kung in Deutsch­land arbei­ten, um ihren Lebens­un­ter­halt sicherzustellen.