Mehr Bund-Länder-Förderung der Hochschulen erlaubt keinen Aufschub

Anläss­lich der heu­ti­gen Bun­des­tags­an­hö­rung zur Bund-Länder-Zusam­men­ar­beit in Bil­dung und Wis­sen­schaft for­dert die Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz eine schnellst­mög­li­che Verfassungsänderung.

Alexanderplatz Berlin (Foto: Land Berlin/ Gläser)

Anläss­lich der heu­ti­gen Bun­des­tags­an­hö­rung zur Bund-Länder-Zusam­men­ar­beit in Bil­dung und Wis­sen­schaft hat die Prä­si­den­tin der Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz (HRK), Prof. Dr. Mar­gret Win­ter­man­tel, die Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz ‑For­de­rung nach einer schnellst­mög­li­chen Ver­fas­sungs­än­de­rung unter­stri­chen. Sie ver­wies auf die gestie­gene Zahl der Stu­den­ten, die laut jüngs­ter Pro­gnose der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz dau­er­haft hoch blei­ben wird. Der Senat der Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz hatte sich erst in der letz­ten Woche an die Poli­tik gewandt. Diese müsse nun schnells­tens die Ent­schei­dung tref­fen, über die längst inhalt­lich Kon­sens herrsche.

Hochschulrektorenkonferenz fordert Ergänzung des Grundgesetzes

„Wir wollen eine Ergän­zung des Grund­ge­set­zes“, so Win­ter­man­tel, „die eine stär­kere Zusam­men­ar­beit von Län­dern und Bund bei der För­de­rung der Hoch­schu­len und damit der Bil­dung und Aus­bil­dung unse­rer jungen Men­schen erlaubt.” Befris­tete Son­der­pro­gramme seien eine hilf­rei­che Zwi­schen­lö­sung, reich­ten jedoch nicht aus, um die hohe Qua­li­tät von Lehre und For­schung dau­er­haft sicher zu stel­len, die die Gesell­schaft und ins­be­son­dere die Stu­die­ren­den zu Recht von ihren Hoch­schu­len erwartet.

„Es ent­behrt nicht der Absur­di­tät, dass alle Ent­schei­dungs­trä­ger die Ein­sicht in die Not­wen­dig­keit einer ent­spre­chen­den ver­fas­sungs­recht­li­chen Rege­lung und damit der Kor­rek­tur eines offen­kun­di­gen Feh­lers zwar teilen, dann aber die ein­fa­che Lösung wieder zer­re­den statt end­lich zu han­deln“, sagte die Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz ‑Prä­si­den­tin.