BAföG: Darlehensteilerlass nur noch 2012

Der Dar­le­hens­tei­ler­lass des BAföG für ein schnel­les Stu­dium oder ein sehr gutes Examen gilt nur noch für Abschlüsse in diesem Jahr.

Für Stu­den­tIn­nen, die BAföG erhal­ten und kurz vor ihrem Abschluss stehen, hat das Deut­sche Stu­den­ten­werk einen wich­ti­gen Hin­weis: Nur noch für Abschlüsse in diesem Jahr gibt es im Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) einen Dar­le­hens­tei­ler­lass für ein schnel­les Stu­dium oder ein sehr gutes Examen. Danach läuft die Rege­lung aus.

Leistungsanreiz bei BAföG fällt weg

„Wir bedau­ern, dass dieser Leis­tungs­an­reiz beim BAföG weg­fällt“, sagt Achim Meyer auf der Heyde, der Gene­ral­se­kre­tär des Deut­schen Stu­den­ten­werks. „Schade, dass Bund und Länder nicht daran fest­hal­ten woll­ten.“ Rund 31.000 Stu­die­ren­den hätten in den Jahren 2010 sowie 2011 davon pro­fi­tiert, so Meyer auf der Heyde.
Das BAföG wird zur einen Hälfte als staat­li­cher Zuschuss gezahlt, der nicht zurück­ge­zahlt werden muss, zur ande­ren Hälfte als zins­lo­ses Dar­le­hen, bei dem höchs­tens 10.000 Euro zurück­ge­zahlt werden müssen.
Wer BAföG erhält und bis zum 31. Dezem­ber 2012 sein Stu­dium mit einem sehr guten Examen oder beson­ders zügig abschließt, kann bis 2017 den Dar­le­hens­tei­ler­lass beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt bean­tra­gen. Es wickelt die Rück­zah­lung des BAföG-Dar­le­hens­an­teils ab.

BAföG zügig zurückzahlen

Die Raten der Rück­zah­lung liegen je nach Ein­kom­men bei min­des­tens 105 Euro monat­lich. Wessen Net­to­ein­kom­men zu Beginn der Rück­zah­lungs­phase unter 1.070 Euro im Monat liegt, kann einen Auf­schub beantragen.
Kann man hin­ge­gen einen großen Teil des BAföG — Dar­le­hens oder gar die ganze Summe auf einmal zurück­zu­zah­len, wird einem ein Teil erlas­sen. Diese Form des Dar­le­hens­tei­ler­las­ses des BAföG bleibt auch über das Jahr 2012 hinaus bestehen.
Merk­blatt BAföG — Darlehensrückzahlung