Karriere an Hochschulen wieder möglich

Der Deut­sche Hoch­schul­ver­band begrüßt Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur W‑Besoldung als posi­ti­ves Signal für den wis­sen­schaft­li­chen Nachwuchs.

Portmonee

Pro­fes­sor Dr. Bern­hard Kempen, Prä­si­dent des Deut­schen Hoch­schul­ver­ban­des, hat das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur W‑Besoldung als einen großen Erfolg für eine leis­tungs­ge­rechte und kon­kur­renz­fä­hige Ver­gü­tung der Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler gewer­tet. “Der DHV sieht sich durch den Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts in seiner Auf­fas­sung bestä­tigt, dass die 2002 von der dama­li­gen Bun­des­mi­nis­te­rin Bul­mahn auf den Weg gebrachte Besol­dungs­re­form in großen Teilen ver­fas­sungs­wid­rig ist. Das ist ein Mei­len­stein für die deut­sche Wis­sen­schaft,” so Kempen.

Finanzieller Aspekt in Karriere

Die  Berufs­ver­tre­tung der Wis­sen­schaft­le­rIn­nen in Deutsch­land hatte die vom Ver­wal­tungs­ge­richt Gießen dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zur Ent­schei­dung vor­ge­legte Klage eines Mar­bur­ger Pro­fes­sors unter­stützt, der nach der Besol­dungs­stufe W 2 ver­gü­tet wird und die Amts­an­ge­mes­sen­heit dieser Besol­dung in Zwei­fel zog. Dieser Auf­fas­sung ist das Gericht in seiner Ent­schei­dung gefolgt.

Wissenschaftlicher Nachwuchs motiviert

“Das Urteil ist vor allem eine gute Nach­richt und ein wich­ti­ges Signal für den wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuchs, der durch die deut­li­che Absen­kung der Grund­ver­gü­tung in der W‑Besoldung schlech­tere Ein­stel­lungs­be­din­gun­gen hin­neh­men musste. Es erstreckt sich nicht nur auf Hessen, son­dern der Sache nach auf alle Bun­des­län­der, die nun­mehr eben­falls ver­pflich­tet sind, die Pro­fes­so­ren­be­sol­dung ver­fas­sungs­ge­mäß aus­zu­ge­stal­ten”, erklärte Kempen. “Die Besol­dung für Hoch­schul­leh­rer muss im glo­ba­len Wett­be­werb um die besten Köpfe attrak­tiv sein und auch im Quer­ver­gleich zu ande­ren Berufs­grup­pen im Öffent­li­chen Dienst, wie z.B. Rich­tern und Leh­rern, gerecht sein. Genau das hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt rich­ti­ger- und dan­kens­wer­ter Weise bestä­tigt.” Es habe auch klar­ge­stellt, dass Leis­tungs­be­züge, um durch nied­rige Grund­ge­halts­sätze ent­stan­dene Ali­men­ta­ti­ons­de­fi­zite aus­zu­glei­chen, für jeden Amts­trä­ger zugäng­lich und hin­rei­chend ver­ste­tigt sein müssen.

 

Bis zum 1.1. 2013 müssen die Lan­des­ge­setz­ge­ber für eine amts­an­ge­mes­sene Ver­gü­tung sorgen.